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Archiv für das Schlagwort: Unfallregulierung

BGH stärkt Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer beim Fahrzeugschaden

BGH stärkt Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer beim Fahrzeugschaden

In der Entscheidung vom 22. Juni 2010 (veröffentlicht am 13.7.2010) stärkte der BGH wieder einmal die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer.

In dem zur Entscheidung anstehenden Fall ging es um die unfallbedingte Beschädigung eines zum Unfallzeitpunkt mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km.

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OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2010: Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2010:  Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung

Wir berichteten bereits über die “Abzugspraxis” beim Ersatz für die Schutzkleidung. Nun ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ergangen. Dieses hatte unter anderem auch über mögliche Abzüge betreffend der bei einem im Mai 2003 ereigneten Motorradunfall zu Schaden gekommenen Schutzkleidung zu entscheiden.

Der geschädigte Motorradfahrer gab folgende Anschaffungskosten für die Schutzkleidung an:

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Schuldlos in Verkehrsunfall verwickelt? – Wissenswertes zur Unfallregulierung

Schuldlos in Verkehrsunfall verwickelt? – Wissenswertes zur Unfallregulierung

Eine alltägliche Situation: Herr A steht mit seinem PKW an der roten Ampel und wartet auf grün. Plötzlich gibt es einen Schlag und Herr A befindet sich mit seinem PKW einen knappen Meter weiter vorne. Beim Aussteigen fühlt er sich leicht benommen, dann inspiziert er sein Fahrzeugheck und sieht einen massiven Schaden. Der Hintermann ist aufgefahren. Erfreulicherweise diskutiert dieser nicht lange rum, gibt seine Schuld zu und überreicht Herrn A eine kleine Karte mit den Daten seiner Haftpflichtversicherung.

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Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung?

Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung?

Wird ein Motorradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so muss der Unfallgegner sowie der dahinter stehende Haftpflichtversicherer dem Geschädigten dessen Schaden ersetzen.

Eine bedeutende Schadenspositionen stellt die Schutzkleidung dar, welche z.B. nach einem Sturz mehr oder weniger beschädigt wird.

Die deutsche Rechtsprechung ist da leider nicht einheitlich. Während einige Gerichte den bei der Schadensberechnung von beschädigter „normaler“  Kleidung üblichen Abzug „Neu für alt“ anwenden, gibt es auch Rechtsprechung, welche dem geschädigten Motorradfahrer

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