Archiv für das Schlagwort: Trunkenheitsfahrt

Aktuell zum Karneval: Alkoholfahrten und die Folgen

Aktuell zum Karneval: Alkoholfahrten und die Folgen

Es ist nicht unbekannt, dass während der Karnevals- bzw. Faschingszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt werden.

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem kann folgendes drohen:

  • Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit

Ab 0,5 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate.

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Geplante Gesetzesänderung: Zukünftig Blutentnahme ohne richterliche Entscheidung möglich?

Geplante Gesetzesänderung: Zukünftig Blutentnahme ohne richterliche Entscheidung möglich?

Bei dem Verdacht von Fahren unter Alkoholeinfluss (Trunkenheitsfahrt) oder unter Einfluss bestimmter Drogen erfolgt der Nachweis durch eine Blutuntersuchung. Nach aktueller gesetzlicher Regelung des § 81a StPO muss die Entnahme einer Blutprobe durch einen Richter angeordnet werden; nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung ist eine Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft und Polizei möglich.

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Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen – Teil 2: Straftaten

Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen – Teil 2: Straftaten

Teil 2: Verkehrsstraftat mit Entzug der Fahrerlaubnis und “Führerscheinsperre”

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr liegt die sog. absolute Fahruntüchtigkeit im (motorisierten) Verkehr vor.

Bei Radfahrern wird erst ab 1,6 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.

Verkehrsstraftaten sind hier z.B. Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt) oder Straßenverkehrsgefährdung.
Hier drohen Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Brandaktuell: Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

Brandaktuell: Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

In letzter Zeit ist der sogenannte Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben in Fachkreisen kontrovers diskutiert worden; hier gab es unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen.

Blutproben dienen dem Nachweis der Blutalkoholkonzentration (BAK). Im Rahmen der Untersuchung der Blutprobe wird der Promillewert ermittelt. Praktische Relevanz hat dies bei dem Verdacht zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt (Fahrt unter Alkoholeinfluss).

Der Richtervorbehalt besagt, dass die Entnahme einer Blutprobe durch einen Arzt

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Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 3: nach Führerscheinsperre und Anordnung der MPU

Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 3: nach Führerscheinsperre und Anordnung der MPU

In Teil 2 wurde über die Neubeantragung des Führerscheins nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder Urteil berichtet.

In bestimmten Fällen reicht jedoch die in Teil 2 beschriebene Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht aus, sondern es muss nach behördlicher Anordnung die sogenannte MPU absolviert werden.

Die MPU – tatsächlich ein Idiotentest?

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