Aktuell zum Karneval: Alkoholfahrten und die Folgen
Es ist nicht unbekannt, dass während der Karnevals- bzw. Faschingszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt werden.
Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem kann folgendes drohen:
- Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit
Ab 0,5 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate.
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