Archiv für das Schlagwort: StVO

Winterreifenpflicht für Motorräder: Einschätzung des BMVBS – Bürgerbüro beantwortet E-Mail

Winterreifenpflicht für Motorräder: Einschätzung des BMVBS – Bürgerbüro beantwortet E-Mail

Seit dem 04.12.2010 ist die sog. “Winterreifenpflicht” in Kraft.

Unter Motorradfahrern ist eine -mittlerweile bekannte- Diskussion darüber entstanden, ob Zweiräder als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 3a S.1 StVO n.F. aufzufassen sind – vgl. diesbezüglich unseren Blogeintrag vom 30.11.2010.

Nunmehr stellte das BMVBS in seiner Pressemitteilung vom 16.12.2010 ausdrücklich klar, dass die neue Vorschrift für alle Kraftfahrzeuge, mithin auch für Motorräder verbindlich sei.

Jetzt hat das Bürgerbüro des BMVBS auch unsere E-Mail-Anfrage beantwortet:

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Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen anderen Autos hindurchschlängeln?

Dürfen sich Motorradfahrer im Stau zwischen anderen Autos hindurchschlängeln?

Auch wenn es die Praxis anders sieht und so mancher Ordnungshüter doch noch ein Auge zudrückt – nein.

Wer sich mit seinem Motorrad zwischen Autos hindurchschlängelt, muss damit rechnen, dass es als unzulässiges Rechtsüberholen gewertet wird. Rechtsüberholen ist grundsätzlich unzulässig, § 5 Abs. 1 StVO.

Jeder Grundsatz hat auch eine Ausnahme. Hier für Rad- und Mofa-Fahrer unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 8 StVO:

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“M+S”-Reifen – die Schwachstelle der künftigen Winterreifenpflicht?

“M+S”-Reifen – die Schwachstelle der künftigen Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht kommt. Die Bundesregierung dürfte die Verordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung voraussichtlich nächste Woche, also Anfang Dezember, in Kraft setzen.

Nur bei ganz bestimmten Wetterverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) sind Winterreifen künftig vorgeschrieben. In dieser Hinsicht könnte man die neue Regelung durchaus als gelungen und nicht als zu unbestimmt bezeichnen.

Einen festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht wird es deswegen nicht geben, weil hierfür die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich sind, so das BMVBS.

Aber was ist mit der Definition Winterreifen?

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Auffahrunfall: Wer auf ein anderes Fahrzeug auffährt, hat immer Schuld?

Auffahrunfall: Wer auf ein anderes Fahrzeug auffährt, hat immer Schuld?

Im Straßenverkehr kommt er mehrfach täglich vor: der Auffahrunfall. Oft wird vorschnell behauptet, dass derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug auffährt, ohne wenn und aber “schuld” sei und auf dem Schaden an seinem eigenen Fahrzeug sitzen bleibe, sofern keine Vollkasko-Versicherung besteht.

Das mag auf die meisten Auffahrunfälle zutreffen. Entscheidend ist jedoch, aus welchem Grund der Vordermann gebremst hat. Ohne guten Grund jedenfalls trifft ihn mindestens eine Mitschuld. Dies belegt eine Vielzahl an Urteilen aus der Vergangenheit.

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LG Regensburg: Autofahrer trifft bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage eine “gesteigerte Sorgfaltspflicht”

LG Regensburg: Autofahrer trifft bei der Ausfahrt aus einer Tiefgarage eine “gesteigerte Sorgfaltspflicht”

Auf einem Parkplatzgelände gilt für beide Unfallbeteiligte primär das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme nach § 1 StVO vor den übrigen konkreten Verhaltensregeln der StVO. Für den aus einer Tiefgarage auf eine Parkplatzerschließungsstraße einfahrenden Verkehrsteilnehmer gilt aber eine entsprechend § 10 StVO gesteigerte Sorgfaltspflicht.

Die 2. Zivilkammer des LG Regensburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein BMW-Fahrer aus einer Tiefgarage auf einen davor gelegenen Parkplatz fuhr und hierbei mit einem zu schnell vorbeifahrenden PKW kollidierte.

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Musik hören mit MP3-Player und Kopfhörer auf Motorrad verboten?

Musik hören mit MP3-Player und Kopfhörer auf Motorrad verboten?

Inspiriert durch einen Blogeintrag von RA Kümmerle auf schadenfixblog.de, nehme ich die dort aufgeworfene Frage, ob Musikhören während des Fahrradfahrens verboten ist, zum Anlass zu hinterfragen, ob dies auch auf dem Motorrad der Fall ist.

Wenn es auf dem Fahrrad verboten sein sollte, dann erst recht auf dem Motorrad, werden manche sagen! Die Antwort liefert § 23 I StVO. Danach ist ein Verkehrsteilnehmer, ob auf zwei oder vier Rädern unterwegs, dazu verpflichtet, es zu unterlassen, sowohl seine Sicht als auch sein Gehör zu beeinträchtigen. Fraglich an dieser Stelle ist nur, wann eine Beeinträchtigung vorliegt. Das Musikhören per Kopfhörer während des Motorradfahrens ist nicht generell verboten. Eine Beeinträchtigung liegt aber jedenfalls dann vor

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BayVGH: Darf ein im Fahrzeug installiertes Radarwarngerät sichergestellt und vernichtet werden?

BayVGH: Darf ein im Fahrzeug installiertes Radarwarngerät sichergestellt und vernichtet werden?

Wer ein Radarwarngerät im Fahrzeug bereit hält, muss unter Umständen damit rechnen, dass es sichergestellt und vernichtet werden kann.

I. Benutzung

Die Benutzung eines Radarwarngeräts im Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1 b StVO dar. Letztlich geht es darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Aus diesem Grund kann eine Sicherstellung gem. Art. 25 Nr. 1 BayPAG erfolgen.

Hierzu führt der BayVGH (BayVBl. 2008, 377 f.) aus:

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