“Oldtimerrecht” – BGH-Urteil zur Schadensabrechnung bei verunfalltem Oldtimer
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein Oldtimer-Fahrzeug, nämlich ein Wartburg Typ 353, mit einem Rahmen und den entsprechenden Sonderausrüstungen eines Wartburg 353 W, Baujahr 1966, beschädigt wurde. Der Geschädigte begehrte eine sog. „fiktive“ Abrechnung, d.h. die Reparatur ließ er nicht durchführen. Nach den Ausführungen des Sachverständigen war ein vergleic...

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