Radweg zu schmal – Radwegbenutzungspflicht?
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 06. April 2011 (Az.: 11 B 08.1892) entschieden, dass ausnahmsweise auch eine Pflicht zur Benutzung von Radwegen bestehen kann, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO entsprechen. Ein Radweg genügt nach der VwV-StVO erst dann den Mindestanforderungen, wenn er eine Mindestbreite von 1,50 m aufweist. Für Ra...

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