BayVGH: Qualifizierter Rotlichtverstoß rechtfertigt Fahrtenbuchauflage von einem Jahr
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 18.05.2010 (Az.: 11 CS 10.357) darüber zu entscheiden, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß – Ampel zeigt bereits länger als eine Sekunde rot – in Verbindung mit der Nichtermittlung des Fahrers dazu führt, dem Halter in zulässiger Weise ein Fahrtenbuch von einem Jahr aufzuerlegen.
Im zugrundeliegenden Fall verweigerte die Haltern die Benennung des Fahrers. Darüber hinaus verliefen die polizeilichen Ermittlungen ergebnislos. In der Folge ordnete das zuständige Landratsamt ein Fahrtenbuch von einem Jahr an.
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