Archiv für das Schlagwort: Ordnungswidrigkeit

Polizei 2.0: Temposünder durch Facebook entlarvt

Polizei 2.0: Temposünder durch Facebook entlarvt

Die Zeiten, in denen Polizeibeamte zur Aufklärung von Verkehrsdelikten vor allem in das persönliche Umfeld des vermeintlichen Temposünders fahren mussten, scheinen vorbei zu sein. Auf der Jagd nach Temposündern nutzen Verkehrsbehörden jetzt offenbar auch soziale Netzwerke. Sie greifen dabei auf Fotos zurück, die ihnen helfen können, Personen auf den Fotos der Radarkameras zu identifizieren.

In der Tat: immerhin 17,6 Millionen Deutsche nutzen zum Beispiel Facebook (Quelle: Wikipedia) – die meisten Facebook-User stellen auch ein privates Profilbild ein. Daher liegt es nahe, dass Polizeibeamte auch mal einen Blick in die Facebook-Welt riskieren. Immerhin sind die Polizeibehörden in der Beweispflicht, das bedeutet, sie müssen den Verkehrssünder identifizieren, denn bei Verstößen haftet nicht der Halter des Fahrzeugs, sondern der Fahrer.

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Vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten und trotzdem geblitzt mit Laser (LIDAR)-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed?

Vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten und trotzdem geblitzt mit Laser (LIDAR)-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed?

Wir berichteten hier über mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung wegen verzögerter Fotoauslösung bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed.

Nachfolgend wird beispielhaft eine alltägliche Verkehrssituation dargestellt. Von dem Geschwindigkeitsmessgerät werden die Fahrspuren 2 und 3 erfasst. Der auf der zweiten Fahrspur fahrende Pkw B überholt (natürlich rechtswidrig, aber leider sehr oft vorkommend) den auf der rechten Fahrspur fahrenden Pkw A.

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Verkehrsüberwachungsmaßnahme oder Abzocke? Es kommt noch besser…

Verkehrsüberwachungsmaßnahme oder Abzocke? Es kommt noch besser…

Wir berichteten hier über einen “Strafzettel” aus der Schweiz betreffend einer vorgeworfen Geschwindigkeitsüberschreitung. Nach Abzug einer Toleranz (dort als Sicherheitsmarge bezeichnet) von 5 km/h wurde einem mit 56 km/h geblitzten Mandanten ein Geschwindigkeitsverstoß von 1 km/h zur Last gelegt (51 km/h statt zulässiger 50 km/h).

Dies nahm ein freundlicher Leser unseres Blogs zum Anlass, mitzuteilen, dass ihm ähnliches widerfahren ist. Auch er erhielt aus der Schweiz eine sogenannte “Übertretungsanzeige”.

Im Gegensatz zu unserem Beispiel wurde ihm vorgeworfen, dass eine Geschwindigkeitsmessung einen Wert von 54 km/h ergeben hätte.

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Die “sieben Todsünden” im Straßenverkehr – Straßenverkehrsgefährdung gem. §315c I Nr. 2 StGB

Die “sieben Todsünden” im Straßenverkehr – Straßenverkehrsgefährdung gem. §315c I Nr. 2 StGB

In erster Linie handelt ein Verkehrsteilnehmer, der vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Verkehrsvorschrift verstößt und dadurch einen anderen behindert, nur ordnungswidrig. Solche Verstöße werden dann als Ordnungswidrigkeit geahndet und führen entweder zu einer Verwarnung oder unter Umständen zu einem Bußgeld nebst Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. In diesem Zusammenhang lohnt sich ein Blick auf § 49 StVO, der einzelne Tatbestände, gegen die ordnungswidrig verstoßen werden kann, auflistet.

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Motorradfahren im Stehen verboten? Ordnungswidrigkeit oder sogar strafbar?

Motorradfahren im Stehen verboten? Ordnungswidrigkeit oder sogar strafbar?

So manch ein Motorradfahrer verspürt gerade auf längeren Touren unter Umständen das Bedürfnis, das Motorrad kurzfristig im Stehen zu bewegen. Das ist grundsätzlich auch nachvollziehbar. Dem gesetzestreuen Verkehrsteilnehmer drängt sich jedoch die Frage auf, ob dieses Verhalten im Straßenverkehr überhaupt erlaubt ist.

Manche behaupten einfach,

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BayVGH: Qualifizierter Rotlichtverstoß rechtfertigt Fahrtenbuchauflage von einem Jahr

BayVGH: Qualifizierter Rotlichtverstoß rechtfertigt Fahrtenbuchauflage von einem Jahr

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 18.05.2010 (Az.: 11 CS 10.357) darüber zu entscheiden, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß – Ampel zeigt bereits länger als eine Sekunde rot – in Verbindung mit der Nichtermittlung des Fahrers dazu führt, dem Halter in zulässiger Weise ein Fahrtenbuch von einem Jahr aufzuerlegen.

Im zugrundeliegenden Fall verweigerte die Haltern die Benennung des Fahrers. Darüber hinaus verliefen die polizeilichen Ermittlungen ergebnislos. In der Folge ordnete das zuständige Landratsamt ein Fahrtenbuch von einem Jahr an.

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BayVGH: Darf ein im Fahrzeug installiertes Radarwarngerät sichergestellt und vernichtet werden?

BayVGH: Darf ein im Fahrzeug installiertes Radarwarngerät sichergestellt und vernichtet werden?

Wer ein Radarwarngerät im Fahrzeug bereit hält, muss unter Umständen damit rechnen, dass es sichergestellt und vernichtet werden kann.

I. Benutzung

Die Benutzung eines Radarwarngeräts im Straßenverkehr stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 23 Abs. 1 b StVO dar. Letztlich geht es darum, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Aus diesem Grund kann eine Sicherstellung gem. Art. 25 Nr. 1 BayPAG erfolgen.

Hierzu führt der BayVGH (BayVBl. 2008, 377 f.) aus:

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