Wissenswert im Verkehrsrecht: Teil 2: Unfallregulierung durch Rechtsanwalt bei unverschuldetem Verkehrsunfall muss gegnerischer Haftpflichtversicherer zahlen
Das wissen die wenigsten Unfallgeschädigten.
Der Bundesgerichtshof hat nämlich entschieden, dass derjenige, welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann – auf Kosten des gegnerischen Versicherers!
Nach einem Verkehrsunfall möchte der schuldlos Geschädigte nur eines: Möglichst schnell seinen kompletten Schaden ersetzt bekommen. Doch er hat ein Problem: Er muss genau wissen, welche Schadenspositionen ihm in welcher Höhe zustehen.
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