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Archiv für das Schlagwort: M+S Reifen

Winterreifenpflicht für Motorräder: Einschätzung des BMVBS – Bürgerbüro beantwortet E-Mail

Winterreifenpflicht für Motorräder: Einschätzung des BMVBS – Bürgerbüro beantwortet E-Mail

Seit dem 04.12.2010 ist die sog. “Winterreifenpflicht” in Kraft.

Unter Motorradfahrern ist eine -mittlerweile bekannte- Diskussion darüber entstanden, ob Zweiräder als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 2 Abs. 3a S.1 StVO n.F. aufzufassen sind – vgl. diesbezüglich unseren Blogeintrag vom 30.11.2010.

Nunmehr stellte das BMVBS in seiner Pressemitteilung vom 16.12.2010 ausdrücklich klar, dass die neue Vorschrift für alle Kraftfahrzeuge, mithin auch für Motorräder verbindlich sei.

Jetzt hat das Bürgerbüro des BMVBS auch unsere E-Mail-Anfrage beantwortet:

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Die Winterreifenpflicht ist ab morgen (04.12.2010) in Kraft – auch die neuen Bußgelder

Die Winterreifenpflicht ist ab morgen (04.12.2010) in Kraft – auch die neuen Bußgelder

Jetzt ist es definitiv amtlich, die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung tritt ab morgen (04.12.2010) in Kraft.

Erst ab morgen? Auf der Webseite der Bundesregierung ist unter “Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Dezember 2010″ zu lesen:

“Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Bei solchen Straßenverhältnissen sind Winterreifen Pflicht.”

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“M+S”-Reifen – die Schwachstelle der künftigen Winterreifenpflicht?

“M+S”-Reifen – die Schwachstelle der künftigen Winterreifenpflicht?

Die Winterreifenpflicht kommt. Die Bundesregierung dürfte die Verordnung in der vom Bundesrat geänderten Fassung voraussichtlich nächste Woche, also Anfang Dezember, in Kraft setzen.

Nur bei ganz bestimmten Wetterverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) sind Winterreifen künftig vorgeschrieben. In dieser Hinsicht könnte man die neue Regelung durchaus als gelungen und nicht als zu unbestimmt bezeichnen.

Einen festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht wird es deswegen nicht geben, weil hierfür die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich sind, so das BMVBS.

Aber was ist mit der Definition Winterreifen?

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Die Winterreifenpflicht ist da – Teil 2: drastische Bußgelderhöhung

Die Winterreifenpflicht ist da – Teil 2: drastische Bußgelderhöhung

Wir berichteten in Teil 1 über den Inhalt der geplanten Neuregelung. Hier stellen wir nun die Neuregelung der Bußgeldvorschrift bei Verstoß gegen die “Winterreifenpflicht” vor. Interessant ist übrigens, dass in der Neuregelung das Wort “Winterreifen” noch nicht einmal vorkommt…

Und nun zu den Bußgeldern:

Alte Regelung:

  • Fahrten bei Schnee, Eis, Matsch ohne Winterreifen € 20,-
  • zusätzlich mit einer Verkehrsgefährdung € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg
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Ja, wann kommt denn nun die Winterreifenpflicht? -Update-

Ja, wann kommt denn nun die Winterreifenpflicht? -Update-

Ganz Deutschland wartet auf die angekündigte gesetzliche Neuregelung. Wir berichteten bereits darüber. Jeder zwei-; drei-oder mehrrädrig motorisierte Verkehrsteilnehmer, der im anstehenden Winter unterwegs sein wird, möchte wissen, wie insbesondere ein Winterreifen beschaffen sein muss und wie die winterlichen Wetterlagen , bei denen der Gesetzgeber Winterbereifung vorschreiben will, definiert werden.

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Winterreifenpflicht auch für Motorräder? Jetzt wird’s konkret

Winterreifenpflicht auch für Motorräder? Jetzt wird’s konkret

Wir berichteten bereits über die geplante Neuregelung der Wintereifenpflicht. Diese soll nun am 05.11.2010 verabschiedet werden.

Der Satz:

“Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).”

soll ab 05.11.2010 die bisherige Relegung in § 2 Absatz 3a StVO ersetzen.

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