Archiv für das Schlagwort: Mitverschulden

Auffahrunfall: Wer auf ein anderes Fahrzeug auffährt, hat immer Schuld?

Auffahrunfall: Wer auf ein anderes Fahrzeug auffährt, hat immer Schuld?

Im Straßenverkehr kommt er mehrfach täglich vor: der Auffahrunfall. Oft wird vorschnell behauptet, dass derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug auffährt, ohne wenn und aber “schuld” sei und auf dem Schaden an seinem eigenen Fahrzeug sitzen bleibe, sofern keine Vollkasko-Versicherung besteht.

Das mag auf die meisten Auffahrunfälle zutreffen. Entscheidend ist jedoch, aus welchem Grund der Vordermann gebremst hat. Ohne guten Grund jedenfalls trifft ihn mindestens eine Mitschuld. Dies belegt eine Vielzahl an Urteilen aus der Vergangenheit.

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saisonal aktuell: Motorradfahren mit Stoffhose – Mitverschulden bei Verkehrsunfall

saisonal aktuell: Motorradfahren mit Stoffhose – Mitverschulden bei Verkehrsunfall

Im Winter berichteten wir bereits über die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts v. 23.7.2009; AZ 12 U 29/09.

Dieses hatte über einen Verkehrsunfall eines Motorradfahrers zu entscheiden, welcher mit einer Stoffhose unterwegs war. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt; u.a. erlitt er Verletzungen an den Beinen. Obwohl der Unfallgegner die Alleinschuld an dem Verkehrsunfall trug, sah das OLG ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Motorradfahrers, weil dieser

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Fehlendes Warnschild mit Zusatz “Rollsplitt”: Sturz mit Motorrad auf Bitumensand

Fehlendes Warnschild mit Zusatz “Rollsplitt”: Sturz mit Motorrad auf Bitumensand

Ein Motorradfahrer stürzte in einer scharfen Rechtskurve, als er mit seinem Motorrad auf dort von der Straßenmeisterei gestreuten Bitumensand geriet. Vor der Kurve befand sich ein Verkehrsschild mit dem Hinweis “Schleudergefahr”.

Daraufhin klagte der Motorradfahrer auf Schadensersatz gem. § 823 BGB.

Das Oberlandesgericht München stellte nunmehr in seinem Schlussurteil vom 01.07.2010 (AZ: 1 U 5424/09) fest, dass ein Schild mit dem Zusatz “Rollsplitt” hätte aufgestellt werden müssen. Das Schild “Schleudergefahr” sei nicht ausreichend gewesen, weil

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Motorradschutzkleidung – Verschulden gegen sich selbst

Motorradschutzkleidung – Verschulden gegen sich selbst

Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad.

Ein relativ aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 23.07.2009 (AZ 12 U 29/09) liefert einen weiteren Grund, warum Schutzkleidung die Standardausrüstung eines jeden Motorradfahrers sein sollte (siehe Zitat unten).

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