Mietwagen

Voraussetzungen für die Bezeichnung eines Mietwagens als “Jahreswagen”

Voraussetzungen für die Bezeichnung eines Mietwagens als “Jahreswagen”

Ein Jahreswagen ist nur dann ein Jahreswagen, wenn er nicht länger als ein Jahr zugelassen ist und in der Regel aus erster Hand stammt. Sofern ein Autohändler einen Mietwagen mit der Bezeichnung “Jahreswagen” bewirbt, sollte er zwei Urteile kennen, die zu diesem Thema in der jüngsten Vergangenheit ergingen:

Gebrauchtwagen – Kauf OLG Hamm: Die Angabe “Jahreswagen 1 Vorbesitzer” und „1. Hand” ist irreführend

Gebrauchtwagen – Kauf OLG Hamm: Die Angabe “Jahreswagen 1 Vorbesitzer” und „1. Hand” ist irreführend

Das Oberlandesgericht Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden (Bekanntgabe am 30. August), bei welchem von einer Kfz-Händlerin im Internet ein PKW zum Kauf angeboten wurde mit der Angabe „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer / 1. Hand”. Der PKW wurde zuvor als Mietwagen von zwei Mietwagenfirmen gewerblich genutzt. Das OLG vertrat die Auffassung, dass diese Angabe irreführend sei, wenn nicht ü...