Motorrad im Leerlauf
Mit folgender Frage hatte ich mich kürzlich auseinanderzusetzen: Verwirklicht derjenige, der ein Motorrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, es dabei aber nur im Leerlauf ohne Motorkraft bewegt, den § 248b StGB? Beispiel: Angenommen, jemand rollt mit einem fremden Motorrad gegen den Willen des Berechtigten im Leerlauf den Hang bergab. Strafbar nach § 248b StGB? Hierzu ein Auszug ...

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