Spurwechsel wegen Hindernisses – kein Reißverschlussprinzip
Das hat das Amtsgericht München entschieden. Der Fall: Ein VW Cabrio fuhr in der Münchner Innenstadt (Widenmayerstraße) auf der linken Spur von zwei Spuren. Auf dieser Spur parkte ein Möbelwagen, so dass der PKW zum Spurwechsel gezwungen war. Beim Wechsel von der linken auf die rechte Spur kam es zur Kollision mit einem dort fahrenden Fiat Punto. Die Fahrerin des VW Cabrio machte zunächst ihre Ans...

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