Neuer EU-Führerschein nur 15 Jahre lang gültig
Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden. Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033. Das EU-Parlament hatte die neuen Führerscheine bereits Ende 2006 beschlossen. Das Bundesverkehrsmi...

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