Wissenswert im Verkehrsrecht Teil 4: Verbreiteter Irrtum: “Ich bin geblitzt worden und bekomme jetzt 4 Wochen Fahrverbot”
Es gibt keine (nur) 4 Wochen Fahrverbot.
Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wird, dann ist Minimum 1 Monat:
Als Nebenfolge einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote von 1 bis 3 Monate ausgesprochen werden.
zum Beispiel gibt’s
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