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Archiv für das Schlagwort: Führerschein

VG Minden: Einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln reicht zum Entzug der Fahrerlaubnis

VG Minden: Einmaliger Konsum von Betäubungsmitteln reicht zum Entzug der Fahrerlaubnis

Das VG Minden (Beschlüsse vom 12./27.05.2010 – 2 L 103/10 und 2 L 215/10) hatte in zwei Eilverfahren nach Fahrerlaubnisentzug über Eilanträge zweier Fahrerlaubnisinhaber zu entscheiden.

Einer gab an, nur ein einziges Mal Heroin zu sich genommen zu haben. Das VG wies den Antrag ab. Der Fahrerlaubnisinhaber habe nicht nachweisen können, seit dem Konsum der Droge hinreichend lange, nämlich im Regelfall mindestens ein Jahr, abstinent gelebt zu haben.

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Gestern Thema im ARD-Magazin “Kontraste”: Moped-Führerschein ab 15 – Experten warnen

Gestern Thema im ARD-Magazin “Kontraste”: Moped-Führerschein ab 15 – Experten warnen

Das ARD-Magazin “Kontraste” hatte am 26.08.2010 das Thema “Moped-Führerschein mit 15″ im Programm.

Hintergrund: Aktuell befürwortet insbesondere das KFZ-Gewerbe eine Senkung des Mindestalters für den Kleinkraftrad-Führerschein (wir berichteten). Erklärtes Ziel sei die Steigerung des Umsatzes im Motorradhandel. Der Verkehrsausschuss des Bundestages gab hierzu grünes Licht – zumindest bisher.

Denn mittlerweile hegen “praktisch alle Experten sowie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat” Zweifel, so das ARD-Magazin “Kontraste”. Insbesondere Verkehrspsychologen und Gutachter glauben nicht daran

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Neuer EU-Führerschein nur 15 Jahre lang gültig

Neuer EU-Führerschein nur 15 Jahre lang gültig

Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.

Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, gilt eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033. Das EU-Parlament hatte die neuen Führerscheine bereits Ende 2006 beschlossen. Das Bundesverkehrsministerium hat nun die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie auf den Weg gebracht, berichtet die «Saarbrücker Zeitung».

Quelle des o.g. Zitats: Saarbruecker-Zeitung.de

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Verlinkt #006 – Führerschein, Irreführende Beschilderung, Verkehrskontrolle, SHELL

Verlinkt #006 – Führerschein, Irreführende Beschilderung, Verkehrskontrolle, SHELL

An dieser Stelle erfährt die “Verlinkt-Serie” ein kleines Update.

Unter anderem folgende Blawgs berichten über Neuigkeiten im Verkehrsrecht, insbesondere in Sachen Führerschein:

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Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich

Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich

Wird ein Punktestand von 14 – 17 Punkten im VZR (Verkehrszentralregister) in Flensburg erreicht, dann erfolgt die behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist  teilzunehmen.
Wird die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 1: Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 1: Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Der „Verlust“ des Führerscheins zum Beispiel durch Ausspruch eines Fahrverbotes im Rahmen eines Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahrens wird in der mobilen Gesellschaft meist als sehr schmerzhaft empfunden.

Im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote im Bußgeldbescheid von einem bis drei Monate ausgesprochen werden. Schon bei einem Monat kann dies für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, sehr problematisch werden, bishin zum Verlust des Arbeitsplatzes.

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Das Punktekonto in Flensburg – oft zu Unrecht unterschätzt…

Das Punktekonto in Flensburg  – oft zu Unrecht unterschätzt…

Das „Punktekonto“ ist eine im deutschen Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführte Datei, in der seit dem 02.01.1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden.

Punkte werden oft unterschätzt

Auch wenn auf den ersten Blick ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 90,- EUR verschmerzbar erscheint; die damit einhergehenden Punkte im VZR werden oft – zu Unrecht -  unterschätzt.

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