Archiv für das Schlagwort: Führerschein

Blitzende Mülleimer

Blitzende Mülleimer

ist die Überschrift eines interessanten Artikels im Spiegel Nummer 39. Der Bericht zeigt an Beispielen die Rendite Deutschlands Blitzer auf.

Ein Vorzeigebeispiel ist z.B. die Traffistar § 330 “Bielefelder Berg”. Sie soll eine geradezu phantastische Rendite erbringen:

Der Anschaffungspreis von € 200.000,- soll bereits nach 10 Tagen wieder reingekommen sein…

Die Stadt Dresden habe für das Jahr 2010 bei einem Investitionsaufwand bezüglich der Unterhaltung der Blitzer von € 240.000,- 7,8 Millionen “hereingeblitzt”.

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Fahrversuch mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 deckt Messfehler auf

Fahrversuch mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 deckt Messfehler auf

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen Dipl. Ing. Rolandt Bladt (Hohenahr) und Dipl. Ing. Stephan Wietschorke (Steinbach/Ts) führten einen interessanten Fahrversuch mit dem in Deutschland häufig eingesetzten “Blitzgerät” Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 durch. Hierüber wurde in der Fachzeitschrift VKU berichtet; in dem Beitrag wiesen die Sachverständigen auch darauf hin, dass Messfehler auch mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 möglich seien.

In unserem Blitzer-Info-Spezial haben wir das Messgerät ESO ES 1.0 bereits hier und das ESO ES 3.0 hier vorgestellt.

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Raservideos können den Führerschein kosten

Raservideos können den Führerschein kosten

Das wird eindrucksvoll durch ein Verfahren des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Mai 2011 dokumentiert.

Der Fall:

Ein “Verkehrsteilnehmer” lieh sich regelmäßig Sportwagen schwäbischer Herkunft. Er unternahm damit mehr als rasante Fahrten, welche er mittels selbst gedrehten Videos aufzeichnete. Entdeckt wurde dies, als die Polizei im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens den PC des Rasers sicherstellte. Dort wurden mehrere Videos vorgefunden und sichergestellt. “Highlight”  war wohl eine Fahrt mit 180 km/h durch die Innenstadt und “Burnouts” auf einer Einbahnstraße in der Nähe der Schalke-Arena.

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Verlinkt #010 – Lasermessung eines Motorrads, ausländische Fahrerlaubnis, verbotenes Rennen, Abschleppen eines Fahrzeugs

Verlinkt #010 – Lasermessung eines Motorrads, ausländische Fahrerlaubnis, verbotenes Rennen, Abschleppen eines Fahrzeugs

An dieser Stelle erfährt die “Verlinkt-Serie” ein kleines Update. Aktuelles zum Verkehrsrecht berichten u.a. folgende Blawgs:

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Motorrad – Lasermessung mit Riegl FG 21-P: Verfahren eingestellt

Motorrad – Lasermessung mit Riegl FG 21-P: Verfahren eingestellt

Einem motorradfahrenden Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen; “gelasert” mit Riegl FG-21P. Hierbei handelt es sich um ein handliches Lasergeschwindigkeitsmessgerät, mit welchem gerne Motorräder gemessen werden.

Einzelheiten zum Messgerät und mögliche Fehlerquellen finden Sie hier. Die Messung bekommt man gar nicht mit, da nicht geblitzt wird.

Der Nachteil an diesem Messverfahren: Es gibt weder Beweisfotos noch -videos.

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Freisprüche durch Richter “Gaspedal” von OLG Hamm bestätigt

Freisprüche durch Richter “Gaspedal” von OLG Hamm bestätigt

Wir berichteten z.B. hier und hier bereits über den Herforder Richter Helmut Knöner, welcher  aufgrund “Massenfreisprüchen für Raser” in mehreren Verfahren verstärkt in der Presse auftauchte und sogar bei Stern-TV Gehör fand.

Er vertrat die Auffassung, dass die gefertigten Radarfotos bei der Beweiswürdigung nicht berücksichtigt werden dürfen und es keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen durch Polizei bzw. Ordnungsbehörden gäbe.

Der Richter erhielt sogar Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung.

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Aktuell zum Karneval: Alkoholfahrten und die Folgen

Aktuell zum Karneval: Alkoholfahrten und die Folgen

Es ist nicht unbekannt, dass während der Karnevals- bzw. Faschingszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt werden.

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem kann folgendes drohen:

  • Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit

Ab 0,5 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate.

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