Archiv für das Schlagwort: Flensburg

Verkehrssünderkartei: Antrag auf Punkteauskunft in Flensburg seit dem 02.05.2011 auch online möglich

Verkehrssünderkartei: Antrag auf Punkteauskunft in Flensburg seit dem 02.05.2011 auch online möglich

Mehr Bürgernähe – das ist das Ziel des Bundesverkehrsministers Ramsauer, wenn es um die Punkteanfrage in Flensburg geht. Bisher musste jeder Antrag schriftlich ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises mit der Post nach Flensburg geschickt werden.

Seit dem 02.05.2011 kann der Antrag auf Punkteauskunft aus dem Verkehrszentralregister auch online auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes gestellt werden.

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Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich

Auch bei 14 Punkten in Flensburg Entzug der Fahrerlaubnis möglich

Wird ein Punktestand von 14 – 17 Punkten im VZR (Verkehrszentralregister) in Flensburg erreicht, dann erfolgt die behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist  teilzunehmen.
Wird die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?

Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?

Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt, einige weniger, einige öfters:

In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.

Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in den genannten Fällen meist mit  -mehr oder weniger erkennbarem- Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man dann z.B. ankreuzen, ob der Verstoß zugegeben wird.

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Das Punktekonto in Flensburg – oft zu Unrecht unterschätzt…

Das Punktekonto in Flensburg  – oft zu Unrecht unterschätzt…

Das „Punktekonto“ ist eine im deutschen Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführte Datei, in der seit dem 02.01.1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden.

Punkte werden oft unterschätzt

Auch wenn auf den ersten Blick ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 90,- EUR verschmerzbar erscheint; die damit einhergehenden Punkte im VZR werden oft – zu Unrecht -  unterschätzt.

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