Aktuell zum Oktoberfest: Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen… Teil 1. bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot
Je nach Akoholisierung wird unterschieden zwischen Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten:
Teil 1: Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit
- Ab 0,5 ‰ oder Atemalkoholkonzentration (AAK) von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate
- Gemessen wird mit dem Gerät Dräger Alcotest 7110 Evidential, welches