OLG Düsseldorf: Anbringen von Werbezetteln an Autos ist Sondernutzung – Bußgeld für Gebrauchtwagenhändler
Ein Gebrauchtwagenhändler wollte werben. Dies auf Karten, auf welchen ein entsprechender Werbeaufdruck vorhanden war. Diese Karten wurden dann an parkenden Fahrzeugen auf einem öffentlichen Parkplatz angebracht. Die Sache ging vor das Amtsgericht, welches gegen den Gebrauchtwagenhändler ein Bußgeld von 200 € wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen §§ 18 I, 59 I Nr.1 StrWG NRW verhängte. Die Sache ging... Read More »

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