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Archiv für das Schlagwort: Entzug der Fahrerlaubnis

Drogen im Straßenverkehr und die Konsequenzen…

Drogen im Straßenverkehr und die Konsequenzen…

Nicht nur Fahren unter Alkoholeinfluss, sondern auch unter Einfluss von Drogen und Medikamenten hat der Gesetzgeber unter Strafe gestellt.

Hier sind insbesondere Cannabis-Produkte wie z.B.: Haschisch oder Marihuana, aber auch Kokain, Morphin, Heroin, Amphetamine und sog. Designerdrogen wie Ecstasy (auch bekannt als XTC)etc., zu erwähnen.

Im Falle einer Verkehrsordnungswidrigkeit drohen

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VG Neustadt: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetamin

VG Neustadt: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetamin

Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt (Urteil v. 10. August 2010 – 6 K 1332/09.NW) hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem bei einer Verkehrsteilnehmerin im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Urin-und Bluttest durchgeführt wurde. Das toxikologische Gutachten der Rechtsmedizin stellte Amphetaminkonzentrationen im Blut fest.

Daraufhin entzog ihr der beklagte Landkreis die Fahrerlaubnis mit der Begründung,

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Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 2: nach Entzug der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder Urteil

Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 2: nach Entzug der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder Urteil

Nach einem Fahrverbot bekommt man seinen Führerschein wieder. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis -auch als Führerscheinsperre bezeichnet- dagegen nicht:

Das Dokument ist weg und wird auch in der ursprünglichen Form nicht wieder herausgegeben.

Der Gesetzgeber sieht nämlich in bestimmten Fällen einen Entzug der Fahrerlaubnis, auch als “Führerscheinsperre” bekannt, vor, wenn sich aus der vorgeworfenen Tat ergibt, dass der betreffende Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. In der Regel sieht er dies bei einer sog. “Katalogtat” des § 69 II StGB vor. Hierzu zählen:

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Das Punktekonto in Flensburg – oft zu Unrecht unterschätzt…

Das Punktekonto in Flensburg  – oft zu Unrecht unterschätzt…

Das „Punktekonto“ ist eine im deutschen Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführte Datei, in der seit dem 02.01.1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden.

Punkte werden oft unterschätzt

Auch wenn auf den ersten Blick ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 90,- EUR verschmerzbar erscheint; die damit einhergehenden Punkte im VZR werden oft – zu Unrecht -  unterschätzt.

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