Archiv für das Schlagwort: Entzug der Fahrerlaubnis

Kennzeichenbeleuchtung ausschalten bei Dunkelheit kann Straftatbestand sein!

Kennzeichenbeleuchtung ausschalten bei Dunkelheit kann Straftatbestand sein!

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im Rahmen einer Revision über einen Fall zu entscheiden, bei welchem ein Fahrer an seinem Kraftfahrzeug die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltete, um anschließend mit seinem Fahrzeug einer Kontrolle durch ein verfolgendes Polizeiauto entkommen zu können.

Der Angeklagte wurde in erster Instanz vor dem Jugendrichter wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Promillefahrt mit Kfz – Führerschein weg, aber Fahrradfahren darf nicht verboten werden

Promillefahrt mit Kfz – Führerschein weg, aber Fahrradfahren darf nicht verboten werden

so entschied aktuell das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Das höchste Verwaltungsgericht im Lande Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Kraftfahrer ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille geführt hatte.

Dem Kraftfahrer wurde die Fahrerlaubnis entzogen und ihm wurde im Rahmen der begehrten Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Führerscheinbehörde auferlegt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Mit dem Gutachten sollte geklärt werden, ob der Fahrer Alkoholgenuss und das Führen nicht nur eines Kraftfahrzeuges, sondern auch eines Fahrrads trennen kann.

Der Fahrer kam der Aufforderung der Gutachtenvorlage nicht nach. Die Behörde lehnte den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab und verbot ihm sogar, Fahrrad zu fahren.

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Raservideos können den Führerschein kosten

Raservideos können den Führerschein kosten

Das wird eindrucksvoll durch ein Verfahren des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Mai 2011 dokumentiert.

Der Fall:

Ein “Verkehrsteilnehmer” lieh sich regelmäßig Sportwagen schwäbischer Herkunft. Er unternahm damit mehr als rasante Fahrten, welche er mittels selbst gedrehten Videos aufzeichnete. Entdeckt wurde dies, als die Polizei im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens den PC des Rasers sicherstellte. Dort wurden mehrere Videos vorgefunden und sichergestellt. “Highlight”  war wohl eine Fahrt mit 180 km/h durch die Innenstadt und “Burnouts” auf einer Einbahnstraße in der Nähe der Schalke-Arena.

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Aktuell zum Karneval: Alkoholfahrten und die Folgen

Aktuell zum Karneval: Alkoholfahrten und die Folgen

Es ist nicht unbekannt, dass während der Karnevals- bzw. Faschingszeit verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt werden.

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, dem kann folgendes drohen:

  • Alkohol am Steuer als Verkehrsordnungswidrigkeit

Ab 0,5 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr drohen Bußgelder von 500,- EUR bis 1.500,- EUR und ein Fahrverbot von einem bis drei Monate.

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Wirkstoffabbau bei Dauerkonsumenten von Cannabis kann bis zu 7 Tage dauern…

Wirkstoffabbau bei Dauerkonsumenten von Cannabis kann bis zu 7 Tage dauern…

Zurück vom 49. Verkehrsgerichtstag in Goslar, gibt´s hier einen kurzen Überblick über die Themen und Empfehlungen des Arbeitskreises “Drogendelikte im Verkehr”.

Schlechte Zeiten für Drogenkonsumenten im Straßenverkehr – der Arbeitskreis I empfahl, weiterhin Fahrten unter Drogeneinwirkung mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln entgegenzuwirken.

In dem zahlenmäßig größten Arbeitskreis wurden naturwissenschaftliche Grundlagen der Fahrlässigkeit, rechtliche Konsequenzen und die Frage nach einem sofortigen Fahrverbot behandelt.

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Geplante Gesetzesänderung: Zukünftig Blutentnahme ohne richterliche Entscheidung möglich?

Geplante Gesetzesänderung: Zukünftig Blutentnahme ohne richterliche Entscheidung möglich?

Bei dem Verdacht von Fahren unter Alkoholeinfluss (Trunkenheitsfahrt) oder unter Einfluss bestimmter Drogen erfolgt der Nachweis durch eine Blutuntersuchung. Nach aktueller gesetzlicher Regelung des § 81a StPO muss die Entnahme einer Blutprobe durch einen Richter angeordnet werden; nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung ist eine Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft und Polizei möglich.

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