Motorraddiebstahl aus ungesicherter Garage – Kaskoversicherung muss nicht zahlen
Dies entschied das Landgericht Hagen durch Beschluss vom 8.6.2011. Es hatte im Rahmen einer Berufung auf ein klageabweisendes Urteil der ersten Instanz über einen Motorraddiebstahl zu entscheiden.
Das zuvor mit dem Fall befasste Amtsgericht wies die Klage des Motorradfahrers gegen seine Kaskoversicherung ab. Das Landgericht wies die Berufung schließlich zurück.
Die Argumente:
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