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Archiv für das Schlagwort: Bußgeldverfahren

AG Zerbst: Messung mit Einseitensensor ESO ES 3.0 und veralteter Software

AG Zerbst: Messung mit Einseitensensor ESO ES 3.0 und veralteter Software

Wir berichteten über ein Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), welches eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät ESO ES 3.0 zu beurteilen hatte. Nachdem der Messvorgang gerügt wurde, hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger den Messvorgang überprüft. Der Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass das zum Einsatz gekommene Messgerät eso Einseitensensor ES 3.0 zum Zeitpunkt der Messung mit einer zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zugelassenen Software (Version 1.001) betrieben wurde.

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Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland ab Oktober 2010?

Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland ab Oktober 2010?

Nach aktuellem Erkenntnisstand soll – voraussichtlich – ab Oktober 2010 eine EU-weite Vollstreckung ausländischer Bußgelder erfolgen.

Dann soll der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland entsprechend umgesetzt werden.

Dieser Beschluss soll anderen EU-Ländern ermöglichen, zum Beispiel Geldstrafen und Geldbußen auch in Deutschland – notfalls durch Vollstreckungsmaßnahmen – einzutreiben.

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Zu schnell unterwegs gewesen? Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid – der “kleine”, feine Unterschied

Zu schnell unterwegs gewesen? Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid – der “kleine”, feine Unterschied

Verkehrsverstöße im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten (wie z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsunterschreitung und Rotlichtverstoß) werden entweder durch Verwarnungsgeld- oder Bußgeldverfahren verfolgt:

Verwarnungsgeldverfahren:

Je nach Gewicht des zur Last gelegten Verkehrsverstoßes erfolgt die Reaktion der betreffenden Bußgeldbehörde.

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Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?

Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?

Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt, einige weniger, einige öfters:

In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.

Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in den genannten Fällen meist mit  -mehr oder weniger erkennbarem- Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man dann z.B. ankreuzen, ob der Verstoß zugegeben wird.

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