Archiv für das Schlagwort: Bußgeldbescheid

Geblitzt mit Poliscan Speed – Verfahren eingestellt

Geblitzt mit Poliscan Speed – Verfahren eingestellt

Das Amtsgericht Wiesbaden (AZ 80 Owi 5521 Js 24881/11) hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei welchem ein Mandant mit seinem PKW mit dem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed innerhalb geschlossener Ortschaft in einer 30er-Zone geblitzt wurde. Es wurde ihm eine  Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h vorgeworfen, welche schließlich durch Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von € 200,- und einem Eintrag von 3 Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg sanktioniert wurde.

Durch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik, Dipl. Ing.  Roland Bladt, Hohenahr, wurde die Geschwindigkeitsmessung vollumfänglich begutachtet.

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Mit Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P gelasert – Verfahren eingestellt

Mit Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21 P gelasert – Verfahren eingestellt

Das Amtsgericht Westerburg hatte sich am 06.12.2011 mit einem Fall zu befassen, bei welchem ein Autofahrer in einer 50er-Zone außerhalb geschlossener Ortschaften in Rheinland-Pfalz gelasert worden war. Dem Autofahrer wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h zur Last gelegt. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG-21P. Besonderheit bei diesem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät -mit welchem auch gerne Motorradfahrer gemessen werden- ist, dass die Geschwindigkeitsmessung weder durch ein Video, noch durch Bilder aufgezeichnet wird.

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Fahrversuch mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 deckt Messfehler auf

Fahrversuch mit Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 deckt Messfehler auf

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen Dipl. Ing. Rolandt Bladt (Hohenahr) und Dipl. Ing. Stephan Wietschorke (Steinbach/Ts) führten einen interessanten Fahrversuch mit dem in Deutschland häufig eingesetzten “Blitzgerät” Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 1.0 durch. Hierüber wurde in der Fachzeitschrift VKU berichtet; in dem Beitrag wiesen die Sachverständigen auch darauf hin, dass Messfehler auch mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 möglich seien.

In unserem Blitzer-Info-Spezial haben wir das Messgerät ESO ES 1.0 bereits hier und das ESO ES 3.0 hier vorgestellt.

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Motorrad – Lasermessung mit Riegl FG 21-P: Verfahren eingestellt

Motorrad – Lasermessung mit Riegl FG 21-P: Verfahren eingestellt

Einem motorradfahrenden Mandanten wurde eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen; “gelasert” mit Riegl FG-21P. Hierbei handelt es sich um ein handliches Lasergeschwindigkeitsmessgerät, mit welchem gerne Motorräder gemessen werden.

Einzelheiten zum Messgerät und mögliche Fehlerquellen finden Sie hier. Die Messung bekommt man gar nicht mit, da nicht geblitzt wird.

Der Nachteil an diesem Messverfahren: Es gibt weder Beweisfotos noch -videos.

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Freisprüche durch Richter “Gaspedal” von OLG Hamm bestätigt

Freisprüche durch Richter “Gaspedal” von OLG Hamm bestätigt

Wir berichteten z.B. hier und hier bereits über den Herforder Richter Helmut Knöner, welcher  aufgrund “Massenfreisprüchen für Raser” in mehreren Verfahren verstärkt in der Presse auftauchte und sogar bei Stern-TV Gehör fand.

Er vertrat die Auffassung, dass die gefertigten Radarfotos bei der Beweiswürdigung nicht berücksichtigt werden dürfen und es keine hinreichende Rechtsgrundlage für die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen durch Polizei bzw. Ordnungsbehörden gäbe.

Der Richter erhielt sogar Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung.

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Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed – Verfahrenseinstellung wg. zum Messzeitpunkt noch nicht freigegebener Software

Laser-Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed – Verfahrenseinstellung wg. zum Messzeitpunkt noch nicht freigegebener Software

Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid über 70 €  und einem Punkt in Flensburg. Der Vorwurf lautete:  Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h auf der A45. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem laserbasierten Geschwindigkeitsmessgerät Poliscan Speed.

Die Messung wurde im Rahmen der Verteidigung von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik Dipl. Ing. Roland Bladt begutachtet. Im Ergebnis kam heraus, dass bei der Messung eine Softwareversion eingesetzt wurde, welche zum Zeitpunkt der Messung noch nicht freigegeben war.

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Poliscan Speed: Fehlerhafte Meßwertzuordnung – Drängler-Fall

Poliscan Speed: Fehlerhafte Meßwertzuordnung – Drängler-Fall

Wir berichteten hier und hier über mögliche fehlerhafte Messwertzuordnung wegen verzögerter Fotoauslösung bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed.

Nachfolgend wird beispielhaft eine weitere alltägliche Verkehrssituation dargestellt: Zwei Fahrzeuge auf der äußerst linken Spur, der Hintermann drängelt. Von dem Geschwindigkeitsmessgerät werden die Fahrspuren 2 und 3 erfasst.

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