Vollstreckung ausländischer Bußgelder in Deutschland ab Oktober 2010?
Nach aktuellem Erkenntnisstand soll – voraussichtlich – ab Oktober 2010 eine EU-weite Vollstreckung ausländischer Bußgelder erfolgen.
Dann soll der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen in Deutschland entsprechend umgesetzt werden.
Dieser Beschluss soll anderen EU-Ländern ermöglichen, zum Beispiel Geldstrafen und Geldbußen auch in Deutschland – notfalls durch Vollstreckungsmaßnahmen – einzutreiben.
Weiterlesen ...