Geplante Gesetzesänderung: Zukünftig Blutentnahme ohne richterliche Entscheidung möglich?
Bei dem Verdacht von Fahren unter Alkoholeinfluss (Trunkenheitsfahrt) oder unter Einfluss bestimmter Drogen erfolgt der Nachweis durch eine Blutuntersuchung. Nach aktueller gesetzlicher Regelung des § 81a StPO muss die Entnahme einer Blutprobe durch einen Richter angeordnet werden; nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung ist eine Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft u... Read More »

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