Archiv für das Schlagwort: Abzug Neu für alt

Verlinkt #001

Verlinkt #001

In regelmäßigen Abständen werden absofort interessante Beiträge zum Motorrad- sowie Verkehrsrecht aus anderen Weblogs verlinkt. Ein Blick über den Tellerrand kann an sich nie schaden.

RA Detlef Burhoff beschreibt es in seinem Wochenspiegel für die 11. KW so:

Auch andere Mütter haben schöne Töchter, was hier im Reich der Blogs heißt: Auch andere Blogs haben interessante Themen, die man mal gelesen/gesehen haben sollte.

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OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2010: Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2010:  Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung

Wir berichteten bereits über die “Abzugspraxis” beim Ersatz für die Schutzkleidung. Nun ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ergangen. Dieses hatte unter anderem auch über mögliche Abzüge betreffend der bei einem im Mai 2003 ereigneten Motorradunfall zu Schaden gekommenen Schutzkleidung zu entscheiden.

Der geschädigte Motorradfahrer gab folgende Anschaffungskosten für die Schutzkleidung an:

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Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung?

Motorradunfall – Abzug beim Ersatz für die Schutzkleidung?

Wird ein Motorradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so muss der Unfallgegner sowie der dahinter stehende Haftpflichtversicherer dem Geschädigten dessen Schaden ersetzen.

Eine bedeutende Schadenspositionen stellt die Schutzkleidung dar, welche z.B. nach einem Sturz mehr oder weniger beschädigt wird.

Die deutsche Rechtsprechung ist da leider nicht einheitlich. Während einige Gerichte den bei der Schadensberechnung von beschädigter „normaler“  Kleidung üblichen Abzug „Neu für alt“ anwenden, gibt es auch Rechtsprechung, welche dem geschädigten Motorradfahrer

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