Verwaltungsgericht Aachen: Verwaltungsgebühren müssen auch für “abgebrochene” Abschleppmaßnahme gezahlt werden
Auch wenn ein Autofahrer vor dem Abschleppen seines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs erscheint und den Wagen selbst wegfährt, hat er neben dem fälligen Verwarnungsgeld und den Kosten für den Abschleppunternehmer zudem Verwaltungsgebühren zu entrichten. Dies entschied die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen mit Urteil vom 15.04.2011 (Az.: 7 K 2213/09). Der Kläger, ein Rechtsanwalt, hatte in d...

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