Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen – Teil 2: Straftaten
Teil 2: Verkehrsstraftat mit Entzug der Fahrerlaubnis und “Führerscheinsperre”
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr liegt die sog. absolute Fahruntüchtigkeit im (motorisierten) Verkehr vor.
Bei Radfahrern wird erst ab 1,6 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.
Verkehrsstraftaten sind hier z.B. Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt) oder Straßenverkehrsgefährdung.
Hier drohen Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.