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Archiv für die Kategorie: Wissenswert

Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen – Teil 2: Straftaten

Alkohol im Straßenverkehr und die Folgen – Teil 2: Straftaten

Teil 2: Verkehrsstraftat mit Entzug der Fahrerlaubnis und “Führerscheinsperre”

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 ‰ und mehr liegt die sog. absolute Fahruntüchtigkeit im (motorisierten) Verkehr vor.

Bei Radfahrern wird erst ab 1,6 ‰ absolute Fahruntüchtigkeit angenommen.

Verkehrsstraftaten sind hier z.B. Trunkenheit im Verkehr (Trunkenheitsfahrt) oder Straßenverkehrsgefährdung.
Hier drohen Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

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Zu schnell unterwegs gewesen? Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid – der “kleine”, feine Unterschied

Zu schnell unterwegs gewesen? Verwarnungsgeld oder Bußgeldbescheid – der “kleine”, feine Unterschied

Verkehrsverstöße im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten (wie z.B. Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsunterschreitung und Rotlichtverstoß) werden entweder durch Verwarnungsgeld- oder Bußgeldverfahren verfolgt:

Verwarnungsgeldverfahren:

Je nach Gewicht des zur Last gelegten Verkehrsverstoßes erfolgt die Reaktion der betreffenden Bußgeldbehörde.

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Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?

Eine “Anhörung im Bußgeldverfahren” flattert ins Haus – Wie verhält man sich da am besten?

Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt, einige weniger, einige öfters:

In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.

Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in den genannten Fällen meist mit  -mehr oder weniger erkennbarem- Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man dann z.B. ankreuzen, ob der Verstoß zugegeben wird.

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