Promillefahrt mit Kfz – Führerschein weg, aber Fahrradfahren darf nicht verboten werden
so entschied aktuell das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das höchste Verwaltungsgericht im Lande Rheinland-Pfalz hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem ein Kraftfahrer ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille geführt hatte.
Dem Kraftfahrer wurde die Fahrerlaubnis entzogen und ihm wurde im Rahmen der begehrten Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Führerscheinbehörde auferlegt, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Mit dem Gutachten sollte geklärt werden, ob der Fahrer Alkoholgenuss und das Führen nicht nur eines Kraftfahrzeuges, sondern auch eines Fahrrads trennen kann.
Der Fahrer kam der Aufforderung der Gutachtenvorlage nicht nach. Die Behörde lehnte den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab und verbot ihm sogar, Fahrrad zu fahren.
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