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Archiv für die Kategorie: Verkehrsrecht

Verkehrssünderkartei – Geteiltes Echo auf Reformpläne: “Man muss nur weniger weit zählen”

Verkehrssünderkartei – Geteiltes Echo auf Reformpläne: “Man muss nur weniger weit zählen”

Wie bereits hier berichtet, soll die Verkehrssünderkartei reformiert werden.

„Die Grenze von 18 auf acht runter, das klingt drastisch, aber relativiert sich dadurch, dass wir die Punktezahlen auch verkürzen. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab, gibt es in Zukunft nur noch einen“, erklärte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) in Berlin.

Das Echo auf die Reformpläne sind geteilt.

Der Verkehrsausschuss-Vorsitzende Anton Hofreiter (Grüne) sagte „Welt Online“ am 09.02.2012: „Der Nutzen der Reform ist unklar, Herr Ramsauer betreibt hier reine Symbolpolitik. Am Punktesystem ändert sich nichts, man muss nur weniger weit zählen.“

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Ab 8 Punkten ist zukünftig der Führerschein weg…

Ab 8 Punkten ist zukünftig der Führerschein weg…

so soll eine komplette Reformierung des Punktesystems in Flensburg aussehen. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird gemeldet, dass das Punktesystem der “Verkehrssünderkartei”, also das Verkehrszentralregister in Flensburg, umfänglich abgeändert werden soll.

Nach Meinung des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer sei das aktuelle System “heute derart kompliziert, dass niemand mehr richtig durchblickt“.

Der Bundesverkehrsminister möchte das Punktesystem einfacher und transparenter gestalten.

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Umweltzonen: Keine Ausnahmegenehmigung für Hausarzt – VG Stuttgart

Umweltzonen: Keine Ausnahmegenehmigung für Hausarzt – VG Stuttgart

Wir berichteten hier über die Meinung des ADAC, welcher Umweltzonen als unsinnig ansieht.

Ganz anders liegt da die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart:

Der Fall:

Ein Hausarzt/Internist betreibt in Stuttgart eine Arztpraxis. Mit seinem Toyota Landcrusier BJ 1994 -ohne Feinstaubplakette- führte er u.a. Hausbesuche durch. Nachdem dies ab dem 01.01.2010 nicht mehr möglich war, beantragte er eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot für die Umweltzone Stuttgart.

Er argumentierte dahingehend, dass es für seinen Diesel-Allradjeep eine technische Nachrüstung, die zu einer entsprechenden Feinstaubplakette führen könne, nicht existiere, es aber für ihn beruflich notwendig sei, mit diesem Fahrzeug von seinem Wohnort nach Stuttgart zu fahren und auch zahlreiche Hausbesuche und Besuche in Alt-und Pflegeheimen zu allen Tages-und Nachtzeiten durchzuführen.

Der Antrag wurde abgelehnt, der Wiederspruch hatte keinen Erfolg und so gelangte der Fall zum Verwaltungsgericht Stuttgart.

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Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig

Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht nur bei qualifizierter Gefahrenlage zulässig

Das VG Oldenburg entschied, dass eine Radwegebenutzungspflicht durch Aufstellen entsprechender Verkehrszeichen (Zeichen 240) nur dann anordnen sei, wenn die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 S. 2 StVO erfüllt seien. Erforderlich ist nach dieser Vorschrift eine aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse bestehende Gefahrenlage für Radfahrer. Diese Voraussetzungen lagen nach den Feststellungen des Gerichts nicht vor.

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Oberverwaltungsgericht NRW: Bierbikeverbot durch Ordnungsverfügung rechtmäßig

Oberverwaltungsgericht NRW: Bierbikeverbot durch Ordnungsverfügung rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hatte in der Berufung über ein Bierbike-Verbot zu entscheiden.

Der Fall:

Der Bierbike-Betreiber bot im Internet Fahrten mit Bierbikes für u.a. Städtetouren, Firmenfeiern, Junggesellensbschiede oder private Feiern aller Art an. Der Betreiber erhielt dann im November 2009 durch die zuständige Ordnungsbehörde der Stadt E. eine Ordnungsverfügung, nach welcher ab sofort die Benutzung des Bierbikes auf den öffentlichen Straßen, wegen und Plätzen der Stadt E. untersagt wurde. Zur Begründung wurde ausgeführt, bei den Bierbike handele es sich um eine “rollende Partytheke”, welche als Fahrrad deklariert werde. Bis auf den Pedalantrieb habe das Gefährt, welches etwa so groß sei wie ein Mercedes Sprinter, nichts mit einem Fahrrad gemein. Der Einsatz eines solchen Gefährts überschreite die Grenzen des Gebrauchs; Gefahren würden sich u.a. dadurch ergeben, dass das Gefährt auf der Straße stehen bleibe, weil die alkoholisierten Gäste nicht mehr in der Lage seien, die Pedale zu betätigen. Auch könnten Gäste aufgrund starker Alkoholisierung von dem Gefährt herunter fallen.

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Bierbikes und Pedelecs

Bierbikes und Pedelecs

waren u.a. ein Thema beim 50. Verkehrsgerichtstag vom 25.01.- 27.01.12 in Goslar. Aber es standen auch Motorradfahrer betreffende Themen auf der Tagesordnung der Arbeitskreise, wie z.B.:

  • Arbeitskreis I: Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern
  • Arbeitskreis II: (Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung
  • Arbeitskreis III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit
  • Arbeitskreis V: Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr als Straftat

Diese Arbeitskreise haben u.a. empfohlen,

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OLG Stuttgart: überholender Motorradfahrer haftet bei schwerwiegendem Verkehrsverstoß bei Kollision mit Linksabbieger alleine

OLG Stuttgart: überholender Motorradfahrer haftet bei schwerwiegendem Verkehrsverstoß bei Kollision mit Linksabbieger alleine

Das OLG Stuttgart hatte in der Berufungsinstanz über einen schweren Motorradunfall zu entscheiden.

Der Fall:

Der auf einer Bundesstraße fahrende Motorradfahrer schloss auf eine Fahrzeugkolonne, bestehend aus etwa 5 PKWs auf, welche mit etwa 80 km/h fuhr. Er überholte zunächst 2-3 dieser Pkws und scherte dann nochmals nach rechts ein. Hierbei fuhr er auf der rechten Fahrspur näher zur Mittellinie hin. Danach startete er einen neuen Überholvorgang, in welchem er versuchte, zwei oder drei weitere vor ihm fahrenden Pkws zu überholen.

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