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Archiv für die Kategorie: Führerschein-Spezial

2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen – Teil 2: verkehrspsychologische Beratung

2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen – Teil 2: verkehrspsychologische Beratung

2013 soll die umfängliche Reform des Punktesystems in Flensburg kommen; wie berichteten bereits hier und hier. Als gravierende Änderung des bisherigen Systems sollen die Möglichkeiten zum Punkteabbau komplett wegfallen.

In Teil 1 stellten wir das Aufbauseminar als Möglichkeit zum Punkteabbau vor. Teil 2 behandelt die sog. verkehrspsychologische Beratung gem. § 4 Absatz 9 StVG.

Teil 2: Die verkehrspsychologische Beratung gem. § 4 Absatz 9 StVG (Straßenverkehrsgesetz):

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2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen – Teil 1: Aufbauseminar

2012 noch schnell Punkte in Flensburg abbauen – Teil 1: Aufbauseminar

2013 soll sie kommen, die Reform des Punktesystems in Flensburg; wie berichteten bereits hier und hier.

Eine einschneidende Änderung soll jedoch durch den Wegfall der bisherigen Punkteabbaumöglichkeiten erfolgen -auch über diese gewichtige Änderung haben wir hier berichtet.

Wer also 2012 noch Punkte abbauen will,  so geht´s -noch- z.B.  mit einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer gem  § 42, § 35 I, II Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Angeboten wird dieses Seminar von verschiedenen Fahrschulen. Die Kosten werden in einer Bandbreite von ca. € 150,-  bis € 400,- angegeben.

Und wie sieht so ein Seminar aus?

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Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 3: nach Führerscheinsperre und Anordnung der MPU

Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 3: nach Führerscheinsperre und Anordnung der MPU

In Teil 2 wurde über die Neubeantragung des Führerscheins nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder Urteil berichtet.

In bestimmten Fällen reicht jedoch die in Teil 2 beschriebene Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht aus, sondern es muss nach behördlicher Anordnung die sogenannte MPU absolviert werden.

Die MPU – tatsächlich ein Idiotentest?

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Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 2: nach Entzug der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder Urteil

Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 2: nach Entzug der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder Urteil

Nach einem Fahrverbot bekommt man seinen Führerschein wieder. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis -auch als Führerscheinsperre bezeichnet- dagegen nicht:

Das Dokument ist weg und wird auch in der ursprünglichen Form nicht wieder herausgegeben.

Der Gesetzgeber sieht nämlich in bestimmten Fällen einen Entzug der Fahrerlaubnis, auch als “Führerscheinsperre” bekannt, vor, wenn sich aus der vorgeworfenen Tat ergibt, dass der betreffende Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. In der Regel sieht er dies bei einer sog. “Katalogtat” des § 69 II StGB vor. Hierzu zählen:

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Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 1: Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Wie komme ich wieder an meinen Führerschein? – Teil 1: Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Der „Verlust“ des Führerscheins zum Beispiel durch Ausspruch eines Fahrverbotes im Rahmen eines Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahrens wird in der mobilen Gesellschaft meist als sehr schmerzhaft empfunden.

Im Bereich einer Verkehrsordnungswidrigkeit können Fahrverbote im Bußgeldbescheid von einem bis drei Monate ausgesprochen werden. Schon bei einem Monat kann dies für Berufstätige, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, sehr problematisch werden, bishin zum Verlust des Arbeitsplatzes.

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