Schnell ist es passiert, man vergißt einfach, wann das Motorrad wieder zum “TÜV” (nach § 29 StVZO “Hauptuntersuchung) muß -besonders dann, wenn eine Zulassung mit Saisonkennzeichen existiert und/oder man sein Bike nicht ständig im “Blickfeld” hat.
Der Zeitabstand beträgt 24 Monate und im Gegensatz zu neuen PKW (36 Monate nach erstmaligem in-Verkehr-kommen) gilt auch für Neumotorräder die 24-Monats-Frist.
Nachfolgend gibt es eine kleine Übersicht über die Folgen bei Versäumnis der Vorführung zur Hauptuntersuchung (HU) - betreffend Motorräder/Leichtkrafträder:
- Überziehung um mehr als 2 bis 4 Monate => Verwarnungsgeld € 15,- keine Punkte
- Überziehung um mehr als 4 bis 8 Monate => Verwarnungsgeld € 25,- keine Punkte
- Überziehung um mehr als 8 Monate => Bußgeld € 40,- 1 Punkt in Flensburg
und was gibt´s sonst noch so:
- Plakette bzw. Prüfplakette “nicht inem einem ordnungsgemäßen Zustand”, insbesondere verschmutzt/verdreckt => Verwarnungsgeld € 15,- keine Punkte
- Nichtaufbewahrung des Untersuchungsberichts bis zur nächsten Hauptuntersuchung => Verwarnungsgeld € 15,- keine Punkte
- verbotswidriges Anbringen von “Einrichtungen” am Fahrzeug, welche Anlass zur Verwechslung mit der Prüfplakette geben könnten => Verwarnungsgeld € 10,- keine Punkte
Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten Stand 01.02.09

Bitte die Kosten nicht vergessen die der TÜV oder Dekra oder oder berechen die Anfallen wenn der TÜV überzogen wird …