Alkoholtest in Frankreich ab 01.07.12 auch für Motorräder Pflicht

Für den nächsten Motorradurlaub -oder auch nur die Tagesfahrt- in Frankreich ist folgendes zu beachten:

Der ADAC berichtet über eine Neuregelung in Frankreich. Ab dem 01. Juli 2012 soll dort das Mitführen eines Alkoholtests zur Pflicht werden. Damit sollen die Kraftfahrer dazu animiert werden, nach Alkoholaufnahme sich einem Selbsttest zu unterziehen – der Prävention willen.

31% aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sollen auf Alkoholgenuss zurückzuführen sein.

Die Pflicht zum Mitführen eines unbenutzten (!) Alkoholtestsets soll -mit Ausnahme für Kleinkrafträder (Hubraum max. 50 cm³, Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h) für

sämtliche Kraftfahrzeuge -auch für Motorräder- gelten, und zwar auch für ausländische Kraftfahrzeuge. 

Ausgenommen sind Fahrzeuge mit sog. Alcolocksystem (Wegfahrsperre mit Atemalkoholdetektor).

Erlaubt sollen chemisch basierte Einwegtests und elektonische Geräte zur Atemalkoholmessung sein. Das Haltbarkeitsdatum dürfe nicht überschritten werden bzw. abgelaufen sein.

Schwierig einzuhalten -vor allem im Sommer- dürfte die Vorgabe sein, dass beim Mitführen die herstellerseits vorgeschriebenen Temperaturen, denen die Tests ausgesetzt werden dürfen, beachtet werden müssen.

Interessant ist auch die Empfehlung, zwei Tests mitzführen – falls einer benutzt wird und man in eine Kontrolle gerät.

Bei Verstoß soll ein Bußgeld von € 10,- fällig werden, verbunden mit der Pflicht zur Vorlage eines unbenutzten Tests innerhalb von 5 Tagen bei der Polizei. Wird hiergegen verstoßen, dann soll ein Bußgeld von € 90 drohen.

Quelle: ADAC; Mitführpflicht von Alkoholtests ab Juli, Online-Meldung vom 23.03.2012

Wer in Deutschland alkoholisiert fährt, muss mit einem Bussgeldverfahren mit Fahrverbot oder sogar mit einer Strafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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4 Kommentare

  1. 4. Mai. 12, 15:17   /  Antworten

    [...] ADAC berichtet über eine [...] Quelle: http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/05/04/alkoholtest-in-frankreich-auch-fuer-motorraeder-pflic… Author: LawBike.de – Motorrad, Motorradrecht, Verkehrsrecht vor 11 Minuten Kommentieren Merken [...]

  2. kumaxx
    6. Mai. 12, 22:17   /  Antworten

    Hallo allerseits,

    ist diese Forderung überhaupt EU-Konform?
    Wenn ja, wann und wie wird diese bei uns umgesetzt?
    Grüße,
    kumaxx

  3. 11. Mai. 12, 15:21   /  Antworten

    Unglaublich. Ich möchte gerne einen Motorradurlaub machen und suchte nach den Bedingungen was ich mitführen muss, aber dass ich soetwas mitführen muss finde ich irgendwie verrückt. Gibts das dann wenigstens an den Tankstellen in Grenznähe zu kaufen? Oder wo beziehe ich das?

  4. 7. Nov. 12, 13:33   /  Antworten

    Schöner Artikel! Einen ähnlichen über Promilletester in Frankreich habe ich selbst vor einigen Monaten veröffentlicht.

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