2013 soll die umfängliche Reform des Punktesystems in Flensburg kommen; wie berichteten bereits hier und hier. Als gravierende Änderung des bisherigen Systems sollen die Möglichkeiten zum Punkteabbau komplett wegfallen.
In Teil 1 stellten wir das Aufbauseminar als Möglichkeit zum Punkteabbau vor. Teil 2 behandelt die sog. verkehrspsychologische Beratung gem. § 4 Absatz 9 StVG.
Teil 2: Die verkehrspsychologische Beratung gem. § 4 Absatz 9 StVG (Straßenverkehrsgesetz):
- Erreichen von mindestens 14 Punkten; höchstens 17 Punkten (ab 18 Punkten wir die Fahrerlaubnis entzogen!) im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg
- besteht aus einem individuellem Einzelgespräch mit einem entsprechend qualifizierten und amtlich anerkannten Psychologen
- eine Ergänzung durch eine Fahrprobe ist möglich
- Nach Durchführung gibt es eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
- die rechtzeitige (innerhalb 3 Monate nach Beendigung) Vorlage der Bescheinigung führt zum Abzug von 2 Punkten
- Ziel gem StVG: Der Fahrerlaubnisinhaber soll veranlaßt werden, Mängel seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft entwickeln, diese Mängel abzubauen
- Die Kosten betragen ca. € 300,-
- Ein Register der amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater finden sie hier

[...] die das Aufbauseminar absolvierten, konnten nochmals nach der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung bei einem Punktestand von 14-17 Punkten weitere 2 Punkte abbauen. Die freiwilligen [...]
[...] berichteten bereits über die Voraussetzungen für das freiwillige Aufbauseminar und die verkehrspsychologische Beratung. Viele Verkehrsteilnehmer mit einem hohen Punktekonto in Flensburg konnten durch solche [...]