2013 soll sie kommen, die Reform des Punktesystems in Flensburg; wie berichteten bereits hier und hier.
Eine einschneidende Änderung soll jedoch durch den Wegfall der bisherigen Punkteabbaumöglichkeiten erfolgen -auch über diese gewichtige Änderung haben wir hier berichtet.
Wer also 2012 noch Punkte abbauen will, so geht´s -noch- z.B. mit einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer gem § 42, § 35 I, II Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Angeboten wird dieses Seminar von verschiedenen Fahrschulen. Die Kosten werden in einer Bandbreite von ca. € 150,- bis € 400,- angegeben.
Und wie sieht so ein Seminar aus?
- Durchführung des Seminars in einer Gruppe von 6-12 Teilnehmern
- 4 Sitzungen á 135 Minuten (Anwesenheitspflicht!)
- Zeitraum 2-4 Wochen; pro Tag jedoch nur eine Sitzung
- 1 Fahrprobe zur Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers zwischen der ersten und zweiten Sitzung – sie soll in Gruppen mit 3 Teilnehmern durchgeführt werden – reine Fahrzeit pro Teilnehmer nicht unter 30 min
Bei welchem Punktestand geht das?
- 4 – 8 Punkte
Der betroffene Verkehrsteilnehmer kann freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme können 4 Punkte abgebaut werden.
- 9 – 13 Punkte
Bei einem Punktestand von 9 – 13 Punkten können ebenfalls nach freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar 2 Punkte abgebaut werden.
Bei einem Punktestand von 8 – 13 Punkten erfolgt eine schriftliche Verwarnung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitsamt des Hinweises, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
- 14 – 17 Punkte
Jetzt wird´s eng – bei einem Punktestand von 14 – 17 Punkten erfolgt die behördliche Anordnung, an einem Aufbauseminar innerhalb einer gesetzten Frist teilzunehmen. Hat der betroffene Verkehrsteilnehmer innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht, dann erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Wird die Anordnung ignoriert oder die zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar von der Fahrerlaubnisbehörde gesetzte Frist überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
- 18 Punkte
Bei einem Punktestand von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen – der Führerschein ist weg.

[...] einschneidende Änderung soll [...] Quelle: http://www.lawbike.de/motorradrecht/2012/02/15/2012-noch-schnell-punkte-in-flensburg-abbauen-teil-1-… 0 · Kommentieren « zurück zum Blog Personenverzeichnis · [...]
[...] Teil 1 stellten wir das Aufbauseminar als Möglichkeit zum Punkteabbau vor. Teil 2 behandelt die sog. verkehrspsychologische Beratung [...]
[...] die letzte Möglichkeit zum Punkteabbau (?), vgl. auch hier, [...]
[...] da. Bisher konnte man nach einer -freiwilligen- Teilnahme an einem Aufbauseminar (Details dazu hier) bei einem Punktestand von 4-8 Punkten 4 Punkte und bei einem Punktestand von 9-13 immer noch 2 [...]
[...] berichteten bereits über die Voraussetzungen für das freiwillige Aufbauseminar und die verkehrspsychologische Beratung. Viele Verkehrsteilnehmer mit einem hohen Punktekonto in [...]