Ab 8 Punkten ist zukünftig der Führerschein weg…

so soll eine komplette Reformierung des Punktesystems in Flensburg aussehen. Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird gemeldet, dass das Punktesystem der “Verkehrssünderkartei”, also das Verkehrszentralregister in Flensburg, umfänglich abgeändert werden soll.

Nach Meinung des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer sei das aktuelle System “heute derart kompliziert, dass niemand mehr richtig durchblickt“.

Der Bundesverkehrsminister möchte das Punktesystem einfacher und transparenter gestalten.

Das Punktesystem soll “geschrumpft” werden. In diesem Zuge soll die Grenze für den Führerscheinentzug von bisher 18 Punkten auf 8 Punkte abgesenkt werden.

Gleichzeitig soll aber auch die Punktezahl für die einzelnen mit Punkte belegten Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten angepasst werden; beispielsweise soll es bei Vergehen, für die es vorher bis zu 3 Punkte gab, nur noch 1 Punkt geben.

Mit der Reformierung soll die Verkehrssicherheit erhöht werden

Quelle: Information des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungauf der Webseite des Ministeriums

Kommentar:

Man darf gespannt sein. Fraglich ist, ob sich die geplante Absenkung nicht als eine  Art “Halbierung” des bisherigen Systems erweist. Gespannt vor allem auch deshalb, ob das neue System tatsächlich das bisherige “entkompliziert” und schließlich auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führt. Von besonderem Interesse wird sicherlich der Übergang des alten Systems zum Neuen sein. Was passiert beispielsweise mit -alten- 17 Punkten?

Wir berichten, sobald die angekündigte Vorlage der Eckpunkte für die geplante Reform vom BMVBS erfolgt.

Aktuell reicht die Punkteskala von 1 bis 7 Punkten. Ein Beispiel aus dem aktuellen Punktekatalog:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW, sonst. Kfz bis 3,5 to oder Motorrad: € 70,- Bußgeld 1 Punkt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften mit PKW, sonst. Kfz bis 3,5 to oder Motorrad: € 160,- Bußgeld 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Rote Ampel überfahren, Rotlichtzeit 1,2 sec: € 200,- Bußgeld 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Verkehrsunfallfliucht (korrekte Bezeichnung: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) Geldstrafe (bei Ersttäter), 1-3 Monate Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis, 7 Punkte

Information über das aktuelle Punktesystem gibt es hier.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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2 Kommentare

  1. 11. Feb. 12, 00:02   /  Antworten

    [...] wir bereits hier berichteten, soll die Verkehrssünderkartei soll reformiert [...]

  2. 15. Feb. 12, 08:29   /  Antworten

    [...] soll sie kommen, die Reform des Punktesystems in Flensburg; wie berichteten bereits  hier und [...]

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