waren u.a. ein Thema beim 50. Verkehrsgerichtstag vom 25.01.- 27.01.12 in Goslar. Aber es standen auch Motorradfahrer betreffende Themen auf der Tagesordnung der Arbeitskreise, wie z.B.:
- Arbeitskreis I: Ansprüche naher Angehöriger von Unfallopfern
- Arbeitskreis II: (Mit)Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung
- Arbeitskreis III: Verkehrsgefährdung durch krankheitsbedingte Mängel an Fahreignung und Fahrsicherheit
- Arbeitskreis V: Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr als Straftat
Diese Arbeitskreise haben u.a. empfohlen,
- dass ein Schmerzensgeld für Ehe- und Lebenspartner sowie Eltern und Kinder in Fällen fremdverursachter Tötung gezahlt wird (I). Ein solcher Entschädigungsanspruch sollte durch den Gesetzgeber entwickelt werden
- dass der Unfallgeschädigte an seiner Gesundung und der Wiedererlangung seiner Arbeitsfähigkeit in zumutbarem Rahmen mitwirken solle (II) Das -freiwillig- in Anspruch genommene Reha-Management habe sich bewährt, es sollte verstärkt genutzt und aktiv eingefordert werden
- dass weitere Forschungen zur Häufigkeit von Unfällen aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen der Fahreignung erforderlich seien (III)
- keine Entkriminalisierung der fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr (V). Der Arbeitskreis hat ebenfalls die Aufnahme einer verkehrserzieherischen Maßnahme in den Kalatog des § 153a StPO empfohlen

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