Geblitzt worden? Fotos in Facebook erleichtern Ermittlungstätigkeit der Polizei

Es soll ja mal vorkommen, dass eine Ehefrau mit dem auf ihren Mann zugelassenen PKW (oder umgekehrt) geblitzt wird. Bei den heutigen modernen Geschwindigkeitsmessgeräten wird auch die Bildqualität immer besser, d. h. beim Betrachten des Beweisfotos kann die Bußgeldbehörde oft schon erkennen, ob sich auf dem Fahrersitz des abgebildeten Fahrzeugs eine weibliche oder männliche Person befindet.

Ein Beispiel: Der PKW ist auf den Ehemann zugelassen; dessen Frau ist gefahren.

Wird das (Halter ist männlich; Fahrer offensichtlich eine Frau) vom Auswerter bemerkt, dann kann der Ehemann als Halter einen sog. Zeugenfragebogen erhalten. Wenn der Ehemann diesen aber nicht zurücksendet, löst dies i.d.R. eine Ermittlungstätigkeit zur Fahreridentifikation aus, mit welcher die örtlich zuständige Polizei beauftragt wird. Dann muss normalerweise mit einem Hausbesuch gerechnet werden. Nicht selten werden dabei auch mal die haustüröffnende Oma oder auch Nachbarn unter Beweisbildvorlage befragt. Wenn dies alles nichts bringt, werden auch gerne mal die Meldebehörden um die Übersendung infrage kommender Passfotos bemüht.

Es geht aber auch anders.

In einem Verfahren einer Verkehrsordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung beging die Hamburger Polizei moderne Ermittlungswege. Dies berichtete am 13.10.2011 Computerbild im Internet.

In einem Anhörungsbogen der Hamburger Polizei ist zu lesen:

“Die weibliche Fahrzeugführerin des auf ihren Ehemann zugelassenen o.a. PKW beging die o.a. Verkehrsordnungswidrigkeit. Der Anhörbogen an den Halter gelangte nicht in den Rücklauf. Laut Abgleich Ihres Fotos im Internet auf der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite Ihres Ehemannes waren Sie die Fahrzeugführerin.”

Quelle: Computerbild “Zu schnell gefahren”

Fazit: Man sollte sich gut überlegen, Fotos in sozialen Netzwerken wie z.B. “Facebook” oder “Wer kennt wen” einzustellen, welche für einen Lichtbildabgleich mit einem Blitzerfoto gut geeignet sind.

Was tun bei einer Anhörung im Bußgeldverfahren?

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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2 Kommentare

  1. 16. Okt. 11, 15:32   /  Antworten

    Die Fahreridentifikation über Facebook und andere SN kein Geheimnis, wird zudem schon seit Jahren und von Polizeien bundesweit praktiziert.

    Viele Grüße

    Andreas

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