Raservideos können den Führerschein kosten

Das wird eindrucksvoll durch ein Verfahren des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Mai 2011 dokumentiert.

Der Fall:

Ein “Verkehrsteilnehmer” lieh sich regelmäßig Sportwagen schwäbischer Herkunft. Er unternahm damit mehr als rasante Fahrten, welche er mittels selbst gedrehten Videos aufzeichnete. Entdeckt wurde dies, als die Polizei im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens den PC des Rasers sicherstellte. Dort wurden mehrere Videos vorgefunden und sichergestellt. “Highlight”  war wohl eine Fahrt mit 180 km/h durch die Innenstadt und “Burnouts” auf einer Einbahnstraße in der Nähe der Schalke-Arena.

Die Konsequenz:

Diese Erkenntnisse wurden an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet. Dem  Raser wurde dann wegen fehlender charakterlicher Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr die Fahrerlaubnis entzogen.

 

Das Gerichtsverfahren:

Der Fall landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Das Gericht sah den Entzug der Fahrerlaubnis  als rechtmäßig an und vertrat die Auffassung, dass allein die Fahrten entgegen der Fahrtrichtung nach den Wendemanövern in der Einbahnstraße dem Betroffenen mindestens 40 Punkte in Flensburg eingebracht hätte. Um es nicht noch schlimmer zu machen, wurde die Klage schließlich zurück genommen, um die voraussichtlich anstehende notwendige MPU ( medizinisch-psychologische Untersuchung) nicht noch schwieriger zu machen.

Quelle: Pressemitteilung des Verbandes der Deutschen Verkehrsrechtsanwälte e.V.

 

Fazit:

Wir berichteten bereits hier über die “digitale”Ermittlungstätigkeit der Polizei in sozialen Netzwerken wie zum Beispiel “Facebook”. Denkbar ist daher auch, dass das Einstellen von Raservideos ins Internet z.B. auch zu erfolgreichen polizeilichen Ermittlungen führen könnte.

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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1 Kommentar

  1. 25. Mai. 11, 08:18   /  Antworten

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