Seit dem 08. April 2011 sind nun die von vielen Bikern langersehnten Motorradkennzeichen erlaubt.
- Höhe 200mm
- Breite -im Mindestmaß 180 mm und im Größtmaß 220 mm
Wir berichteten hier über die geplante Gesetzesänderung der Ersten Verordnung zur Fahrzeug- Zulassungsverordnung. Die Gesetzesänderung wurde nun im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 14 am 07.04.2011 veröffentlicht. Die neue Verordnung ist schließlich am 08.04.2011 in Kraft getreten.

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