Die kleinen Motorradnummernschilder sind endlich da – seit dem 08.04.2011

Seit dem 08. April 2011 sind nun die von vielen Bikern langersehnten Motorradkennzeichen erlaubt.

  • Höhe 200mm
  • Breite -im Mindestmaß 180 mm und im Größtmaß 220 mm

Wir berichteten hier über die geplante Gesetzesänderung der Ersten Verordnung zur Fahrzeug- Zulassungsverordnung. Die Gesetzesänderung wurde nun im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 14 am 07.04.2011 veröffentlicht. Die neue Verordnung ist schließlich am 08.04.2011 in Kraft getreten.

Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 14

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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