Kuchenblech ade – gibt´s zum Saisonstart endlich kleine(re) Motorradkennzeichen?

So mancher Motorradfahrer hat sich schon über die von seiner Zulassungsstelle zugeteilte Kennzeichengröße geärgert. Ganz schlecht war man da in Verwaltungsbezirken mit 3 Buchstaben und dem Wunsch nach einem Saison- oder H-Kennzeichen dran.

Da blickte man neidisch auf das Ausland;  in Österreich, Frankreich und Italien gab es wesentlich kleinere “Bleche”. Warum sollte das hier nicht auch gehen?

Geht doch; und sogar wahrscheinlich ziemlich schnell:

Die geplante Gesetzesänderung sollte ursprünglich erst zum 1. Juni 2011 in Kraft treten; aktuell soll die Änderung jedoch noch rechtzeitig vor Beginn der Motorradsaison erfolgen. Auf der 881. Sitzung des Bundestags am 18.03.2011 steht die “Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung” nämlich auf der Tagesordnung (TOP 65).

Die Änderung der Größe sowie der Schrift betreffen folgende Motorradkennzeichen:

  • das “normale” Kennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen

Die Höhe soll 200 mm; die Breite 180 mm im Mindestmaß und 220 mm im Größtmaß betragen.

Wie die Schilder dann aussehen, kann man den mit Maßangaben versehenen Grafiken der geplanten Gesetzesänderung (siehe unten) gut entnehmen.

Quellen -Internetportal des Bundesrats:

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Empfehlungen der Ausschüsse Punkt … der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011

Profilbild von RA Schlemm
Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit 1995 in der Rechtsanwaltskanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, im Anwaltshaus Bad Nauheim (Wetterau) in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht und Baurecht tätig. RA Schlemm ist spezialisiert im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere für Geschwindigkeitsmessungen. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrsstrafsachen und die Unfallregulierung. Kanzleiwebseite: http://www.ahbn.de

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4 Kommentare

  1. 12. Mrz. 11, 18:16   /  Antworten

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    [...] http://www.lawbike.de/motorradrecht/2011/03/08/kuchenblech-ad-gibts-zum-saisonstart-endlich-kleinere… Da blickte man neidisch auf das Ausland; in Österreich, Frankreich und Italien gab es wesentlich kleinere “Bleche”. Warum sollte das hier nicht auch gehen? Geht doch; und sogar wahrscheinlich ziemlich schnell: … Kategorien. Kategorie auswählen, Administratives (7), Motorrad (30), Recht (187), LawBike.de News (6), Motorradrecht (59), Schutzkleidung (3), Verkehrsrecht (128), Blitzer-Info-Spezial (9), Führerschein-Spezial (3), Wissenswert (9), Sonstiges (2), Verlinkt (9) … [...]

  2. Georg Paar
    25. Mai. 11, 09:10   /  Antworten

    Was viele noch nicht realisiert haben, nun ist es vorbei mit kurzen Nummern.
    Wenn ich vorher zwei Buchstaben und eine Ziffer hatte und das Kennzeichen zu meinem neuen Motorrad mitnehmen durfte, geht das nicht mehr. Ab jetzt gilt für alle Motorräder mind. zwei Buchstaben und zwei Ziffern.
    D A S I S T D E U T S C H L A N D !!!

    • Profilbild von RA Schlemm
      25. Mai. 11, 12:23   /  Antworten

      @Georg Paar: Zwei Buchstaben und eine Ziffer ging bei mir im Tausch zum 180er-Schild völlig unproblematisch.

      • Georg Paar
        25. Mai. 11, 17:08   /  Antworten

        Beim gleichen Bike kein Problem, wechselst du das Gefährt, ist die Nummer weg. Früher konntest du da Schild reservieren und nach 24 Stunden für das Neue Bike wieder verwenden. Das ist vorbei. Die Kurzen (eine Ziffer) sind für Die Fahrzeuge, die bauartlich keinen Platz für lange Ziffern haben. Habe mich auch in anderen Verkehrsämtern erkundigt, keine Change.
        Das ist Deutschland !!!!

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