Switcher

Keine halben Sachen möglich – Fahrverbot von nur 1/2 Monat geht nicht

Keine halben Sachen möglich – Fahrverbot von nur 1/2 Monat geht nicht

so heißt es in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.12.2010.

Dieses hatte über eine Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft in einem Bußgeldverfahren zu entscheiden, bei welchem das Amtsgericht einen Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 45 km außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 300 € und einem Fahrverbot von einem halben Monat verurteilt hatte.

Die Argumentation des OLG: Das gesetzliche Mindestmaß von 1 Monat Fahrverbot darf nicht unterschritten werden.

Anmerkung: Hier berichteten wir über die möglichen Fahrverbote bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

Und hier geht’s zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf AZ IV-3 RBs 210/10 (Quelle: Entscheidungsdatenbank Justiz NRW) im Volltext

© LawBike.de

Kommentare und Trackbacks

  1. Blogbeitrag | Keine halben Sachen möglich – Fahrverbot von nur 1/2 Monat geht nicht | JUSMEUM

  2. ne is klar, bisserl fahrverbot und bisserl schwanger laesst sich natuerlich trefflich vergleichen. 14 tage fahrverbot waeren ein fahrverbot. punkt.

    ein fahrverbot ist ein fahrverbot ist ein fahrverbot. es geht ja nicht um “darf nicht sooo viel fahren”.

Hinterlassen Sie hier Ihren Kommentar

*

*

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Pflichtfelder sind markiert*