Jetzt ist es amtlich – das begleitete Fahren mit 17 (wir berichteten). Gestern (08.12.2010) wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 02.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1748) verkündet. Der Modellversuch war bislang bis zum 31.12.2010 begrenzt.
Der Führerschein mit 17 wird damit Dauerrecht.
Hier noch mal in aller Kürze die Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestens 30 Jahre alt
- Mindestens 5 Jahre im Besitz eines entsprechenden Führerscheins
- Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Darüber hinaus gilt für den Begleiter eine “0,5-Promille-Grenze” und ein Drogenverbot, auch wenn er nicht Führer des Pkw ist.
Quelle: blog.strafrecht-online.de; mehr dazu auch auf der Seite des BMVBS
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Blogbeitrag | Führerschein mit 17 – Änderung des StVG im Bundesgesetzblatt verkündet | JUSMEUM