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Führerschein mit 17 – Änderung des StVG im Bundesgesetzblatt verkündet

Führerschein mit 17 – Änderung des StVG im Bundesgesetzblatt verkündet

Jetzt ist es amtlich – das begleitete Fahren mit 17 (wir berichteten). Gestern (08.12.2010) wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 02.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1748) verkündet. Der Modellversuch war bislang bis zum 31.12.2010 begrenzt.

Der Führerschein mit 17 wird damit Dauerrecht.

Hier noch mal in aller Kürze die Anforderungen an die Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz eines entsprechenden Führerscheins
  • Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Darüber hinaus gilt für den Begleiter eine “0,5-Promille-Grenze” und ein Drogenverbot, auch wenn er nicht Führer des Pkw ist.

Quelle: blog.strafrecht-online.de; mehr dazu auch auf der Seite des BMVBS

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