In der heutigen (26.11.2010) 887. Plenarsitzung hat der Bundesrat der Neufassung der Winterreifenverordnung (Änderung der Straßenverkehrsordnung) zugestimmt.
Hier geht´s zum Entwurf, der modifiziert übernommen wurde.
- M+S-Reifen sind geeignet und gelten daher als “Winterreifen”
- gleiches gilt für Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol
Wer´s genau wissen will: Hier geht es zu der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung.
Die Neuregelung tritt nach Verkündung (voraussichtlich nächste Woche, also Anfang Dezember ) in Kraft.
Quelle: Bundesrat aktuell
Fazit:
- Reifenbeschaffenheit und Wetterverhältnisse (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) wurden konkretisiert (ob die Konkretisierung ausreicht, wird die nächste Zeit zeigen…)
- keine Pflicht mehr für Frostschutz in der Scheibenwaschanlage ( jedenfalls nicht in diesem Gesetz)
- keine Ausnahme für Motorräder -Update: siehe hier
- Entlastung für Nutzfahrzeuge
- Befreiung für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 StVO genannten Organisationen (z.B. Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr) , soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind
“Die Neuregelung tritt nach Verkündung (voraussichtlich nächste Woche, also Anfang Dezember ) in Kraft.” Wirklich? Beim Kollegen Burhoff liest sich das – wohl durchaus zutreffend – aber ganz anders.
@RA JM
Das Wort “voraussichtlich” sollte auch voraussichtlich meinen. Sicherlich wäre es exakter gewesen, das Wort “voraussichtlich” so zu setzen:
“Die Neuregelung tritt -voraussichtlich- nach Verkündung nächste Woche, also Anfang Dezember in Kraft”
Wenn also -unerwartungsgemäß- (Kollege Burhoff: “Mal sehen, was der Bund draus macht. Im Zweifel wird er die geänderte VO in Kraft setzen.”) keine Inkraftsetzung erfolgt, werden wir selbstverständlich entsprechend berichten.
Für Motorradfahrer an der Realität vorbei beschlossen.
Gruselig.
Das “M+S”-Symbol ist rechtlich nicht geschützt, kann sich also jeder Reifenhersteller auf seinen Reifen prägen. Naja! Sicherheit nur halbgar..
Besser sieht es da schon mit dem “Schneeflocken”-Symbol aus. Dieses steht für einen standardisierten Reifentest, bei dem die Reifen ihre Wintertauglichkeit beweisen müssen. Mit solchen Reifen fährt man also im wahrsten Sinne des Wortes im Zweifel besser.
Die Winterreifenpflicht ist da – Teil 2: drastische Bußgelderhöhung | Bußgeld, Bußgeldverfahren, M+S Reifen, Motorrad, Winter, Winterreifen, Winterreifenpflicht | LawBike.de
@RA JM
Die großen Nachrichtenseiten im Netz berichten doch auch alle von nächster Woche (Welt.de, Bild, ADAC, usw.). Ist doch völlig klar dass die geänderte Winterverordnung erst noch verkündet werden muss. Vermutlich wird das nächste Woche passieren. Wenn nicht, dann halt später?!
vgl. z,b, auch hier:
ADAC-Verkehrsjurist Dr. Markus Schäpe: Die Neuregelung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, voraussichtlich also nächste Woche.
http://www.bild.de/BILD/auto/2010/11/26/winterreifenpflicht/was-sie-wissen-muessen.html
Winterreifen? Pflicht? – für Motorräder? | Bußgeld, Motorrad, Winterbereifung, Winterreifen, Winterreifenpflicht, Zweirad | LawBike.de
@ RA Schlemm:
O.K., eigentlich ging es mir auch mehr um die Überschrift, wonach die “Winterreifenpflicht” schon “da” ist, was so klingt, als sei sie bereits in Kraft.