Parken im absoluten Halteverbot lohnt sich nicht

Wer sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot abstellt, riskiert eine Mithaftung für den Fall, dass es in diesem Verkehrsbereich zu einem Unfall kommt, etwa dann, wenn das geparkte Kfz angefahren wird.

Das AG Göppingen hatte jüngst über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein im absoluten Halteverbot abgestelltes Fahrzeug den Rangiervorgang eines anderen Fahrers behinderte. Im weiteren Verlauf kam es zu einer Kollision. Vorliegend bestand zusätzlich die Besonderheit, dass die Fahrbahn nur 5,35 m breit war und durch das Falschparken zusätzlich verengt wurde.

Letztlich blieb der Falschparker auf seinem Schaden in Höhe von 25% sitzen.

Zeichen 283 - Absolutes Halteverbot

Zeichen 283 – Absolutes Halteverbot

Aus den Gründen:

Das Verkehrszeichen Nummer 283 untersagt jedes, auch nur kurzes Halten auf der Fahrbahn.

Die Halte- und Parkverbotsvorschriften entsprechen dem Sicherheitsbedürfnis des fliessenden Verkehrs. Gegenüber einer Gründstücksausfahrt dient das Schild auch dem Schutz Ein- und Ausfahrender.

Durch diesen Parkverstoß hat der Kläger den Unfall mitverschuldet, denn bei gesetzestreuem Verhalten hätte er an dieser Stelle nicht gestanden, sodass er den Rangiervorgang des Beklagten nicht behindert und der Unfall somit insgesamt vermieden worden wäre.

Das vorschriftsmäßige Parken lohnt sich also nicht nur im Hinblick auf etwaige Knöllchen. Im Übrigen dürften sich bezogen auf diesen Sachverhalt auch Motorradfahrer angesprochen fühlen. Umso ärgerlicher, wenn das unter Umständen nur kurz abgestellte Motorrad angefahren wurde, auf der Straße liegt und man einen Teil des Schadens auch noch selbst bezahlen muss.

Quelle: AG Göppingen vom 05.03.2010, Az.: 7 C 943/09; ADAJUR-Newsletter vom 16.11.2010

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Johannes Ritter – Motorradfahrer, Blogger, LawBike.de Betreiber

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2 Kommentare

  1. 16. Nov. 10, 15:48   /  Antworten

    [...] eine Mithaftung für den Fall, dass es in diesem Verkehrsbereich zu einem Unfall [...] Quelle: http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/16/parken-im-absoluten-halteverbot-lohnt-sich-nicht/ Tags: 0 Kommentare – Kommentieren zurück zum Blog: LawBike.de JUSMEUM [...]

  2. 16. Nov. 10, 20:26   /  Antworten

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