In Teil 1 haben wir die geplante Neuregelung vorgestellt. Der Gesetzgeber will aber noch einen drauflegen: Mit Einführung der Neuregelung sollen aber auch die bisherigen Bußgelder verdoppelt werden.
Noch mal zur Verdeutlichung
Alte Relegung:
- Fahrten bei Schnee, Eis, Matsch ohne Winterreifen € 20,-
- zusätzlich mit einer Verkehrsgefährdung € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg
Geplante Neuregelung:
- Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraft-fahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletztdurch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen) € 40,- *(sowie 1 Punkt in Flensburg)
- bei einer zusätzlichen Behinderung € 80,- *(sowie mindestens 1 Punkt in Flensburg)
*Anmerkung: Da es ab € 40,- Bußgeld bereits Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg gibt, müsste konsequenterweise nach der Neuregelung bereits die schlichte Fahrt mit unangepasster Bereifung mit einem Punkt bedacht werden.
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