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Winterreifenpflicht -so soll die Neuregelung aussehen Teil 2: Bußgeld wird verdoppelt

Winterreifenpflicht -so soll die Neuregelung aussehen Teil 2: Bußgeld wird verdoppelt

In Teil 1 haben wir die geplante Neuregelung vorgestellt. Der Gesetzgeber will aber noch einen drauflegen: Mit Einführung der Neuregelung sollen aber auch die bisherigen Bußgelder verdoppelt werden.

Noch mal zur Verdeutlichung

Alte Relegung:

  • Fahrten bei Schnee, Eis, Matsch ohne Winterreifen € 20,-
  • zusätzlich mit einer Verkehrsgefährdung € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg

Geplante Neuregelung:

  • Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Reifen, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraft-fahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletztdurch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)  € 40,- *(sowie 1 Punkt in Flensburg)
  • bei einer zusätzlichen Behinderung € 80,- *(sowie mindestens 1 Punkt in Flensburg)

Quelle: Bundesrat Drucksache 699/10 Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung

*Anmerkung: Da es ab € 40,- Bußgeld bereits Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg gibt, müsste konsequenterweise nach der Neuregelung bereits die schlichte Fahrt mit unangepasster Bereifung mit einem Punkt bedacht werden.

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Kommentare und Trackbacks

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