Die Katze ist aus dem Sack. Die geplante gesetzliche Neuregelung für die Winterreifenpflicht lautet:
“Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).”
Fazit:
Die winterlichen Wetterverhältnisse wurden jetzt wie oben aufgeführt benannt. Ein Kraftfahrzeug ist außer einem Auto natürlich auch ein Motorrad, ein Trike, ein Bus oder Lkw…Aber welche Reifen -genau- sind zukünftig erlaubt?
Näheres soll die o.a. Richtlinie enthalten. Zu dieser soll es hier gehen (der Server eur-lex.europa.eu ist aber aktuell nicht erreichbar…)
Die nächste Sitzung des Bundesrats findet am 26. November 2010 statt.Wir können uns also jetzt schon mal auf die Neuregelung zum Zeitpunkt Ende November/Anfang Dezember einstimmen…
Wer auf seinem Kraftfahrzeug M+S-Reifen hat, ist zumindest schon mal auf der sicheren Seite.

[...] es jetzt klarer? Oder gibt es nur andere Probleme (vgl. hier , hier und hier)? Jetzt also nicht mehr “winterliche Straßenverhältnisse”, sondern z.B. [...]
Auszug aus der Richtlinie (Anhang II, Pos. 3.7.4.):
“Im Falle eines Fahrzeugs, das aufgrund besonderer Verwendungsbedingungen mit anderen Reifen als Reifen für Personenkraftwagen oder Nutzfahrzeugreifen ausgerüstet ist (z. B. Landmaschinenreifen, Industriefahrzeugreifen, Motorradreifen), findet Anhang II keine Anwendung, sofern sich die zuständige Behörde davon überzeugt hat, daß die montierten Reifen für die Betriebsbedingungen des Fahrzeugs geeignet sind.”
“Aber selbst wenn, bliebe hier wieder unendlicher Interpretationsspielraum der „zuständigen Behörde”", so RA Melchior in seinem Beitrag.
siehe hier: http://ra-melchior.blog.de/2010/11/08/sog-winterreifenpflicht-9936011/
[...] Hier über den geplanten Inhalt der Neuregelung für alle Kraftfahrzeuge [...]
[...] geht´s zum Entwurf, der modifiziert geändert übernommen [...]
[...] ist: eine Definition des Winterreifens sucht man im ursprünglichen Entwurf, welcher vom Bundesrat modifiziert übernommen wurde, vergeblich. Stattdessen verweist die geplante [...]
[...] ist: eine Definition des Winterreifens sucht man im ursprünglichen Entwurf, welcher vom Bundesrat modifiziert übernommen wurde, vergeblich. Das Wort [...]