Ganz Deutschland wartet auf die angekündigte gesetzliche Neuregelung. Wir berichteten bereits darüber. Jeder zwei-; drei-oder mehrrädrig motorisierte Verkehrsteilnehmer, der im anstehenden Winter unterwegs sein wird, möchte wissen, wie insbesondere ein Winterreifen beschaffen sein muss und wie die winterlichen Wetterlagen , bei denen der Gesetzgeber Winterbereifung vorschreiben will, definiert werden.
Ursprünglich war die angekündigte gesetzliche Neuregelung zum 15.10.2010 und wegen fehlender Vorlage dann zum 5.11.2010 geplant worden. Aber: Am 05.11.2010 fehlt jedoch der entsprechende Punkt auf der Tagesordnung der 876. Sitzung des Bundesrats.
Wer´s genau wissen will – hier gehts zur Tagesordnung der 876. Sitzung des Bundesrats.
Fazit: Der Winter kommt und es fehlt eine Regelung. Auch ist bis heute ein Entwurf, wie diese denn aussehen könnte, nicht bekannt. Frühest möglicher Termin ist jetzt der 26.11.2010, da findet dann die nächste Sitzung des Bundesrates statt. Man darf gespannt werden, ob´s bis dahin klappt.
Bevor jedoch die Neuregelung in Kraft tritt, bestehen -nach wie vor- gute Chancen, sich im Falle der Verhängung eines Bußgelds gegen die „alte“ gesetzliche Regelung zu wehren.
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